Eine ausländische Rente beantragen

Diese Seite bietet die nötigen Informationen für Personen, die in der Schweiz leben und eine Rente aus dem Ausland beziehen möchten.


Antrag auf Invaliditätsrente  

Sie haben die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU/EFTA-Staates:

Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz und waren in einem EU- oder EFTA-Staat versichert:

Der Antrag muss bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons eingereicht werden.

Sie sind Grenzgänger/in und waren in einem EU- oder EFTA-Staat versichert:

Der Antrag muss bei der IV-Stelle desjenigen Kantons eingereicht werden, in welchem Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Sie sind Grenzgänger/in  und üben eine Erwerbstätigkeit ausserhalb der Schweiz aus oder Sie haben Ihren Wohnsitz in der Grenzzone aufgegeben, dann müssen Sie Ihre Anmeldung wie Versicherte mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA einreichen.


Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz und waren in einem Land versichert, mit dem die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat:

Für ein entsprechendes Gesuch füllen Sie bitte das folgende Formular aus und geben Sie dabei das betreffende Land sowie «Invalidität» als Art der Leistung an:

Die SAK kann auch unter der Nummer +41 58 461 91 11

oder unter folgender Adresse erreicht werden:

Schweizerische Ausgleichskasse
Internationale Verwaltungshilfe
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

Das Formular wird direkt an Ihre Wohnsitzadresse geschickt.


Sie haben die Staatsangehörigkeit der Schweiz, eines EU/EFTA-Staates oder eines Landes, mit dem die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat:

Das Gesuch muss an die Botschaft des entsprechenden Landes gerichtet werden.


Antrag auf Alters- und Hinterlassenenrente    

Sie haben die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines  EU/EFTA-Staates:

Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz und waren in einem EU- oder EFTA-Staat versichert:

Der Antrag muss an die letzte kontoführende Ausgleichskasse geschickt werden.

Für Ehepaare: Falls Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bereits eine AHV-Rente bezieht, muss das Formular an diejenige Ausgleichskasse geschickt werden, die diese Rente ausrichtet.


Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz und waren in einem Land versichert, mit dem die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat:

Für ein entsprechendes Gesuch füllen Sie bitte das folgende Formular aus und geben Sie dabei das betreffende Land sowie als Art der Leistung «Alters» oder «Hinterlassenen» an:

Die SAK kann auch unter der Nummer +41 58 461 91 11

oder unter folgender Adresse erreicht werden:

Schweizerische Ausgleichskasse
Internationale Verwaltungshilfe
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

Das Formular wird direkt an Ihre Wohnsitzadresse geschickt.


Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz und waren in einem Land versichert, mit dem die Schweiz kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat:

Das Gesuch muss an die Botschaft des entsprechenden Landes gerichtet werden.

Letzte Änderung 17.12.2021

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