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Genf, 20.02.2023 - Die AHV wird dieses Jahr 75 Jahre alt!

Vor 75 Jahren, am 1. Januar 1948, wurden die ersten AHV-Renten in der Schweiz ausbezahlt. Die ZAS spielte von Anfang an eine wichtige Rolle.


Genf, 15.02.2023 - Die Zentrale Ausgleichsstelle informiert Sie in Ihrer Nähe

Die Zentrale Ausgleichsstelle bietet in Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Partnern wieder individuelle und kostenlose Beratungen in Genf sowie in Österreich und Italien an. Bei dieser Gelegenheit informieren Fachleute Personen, die sich über ihre Rechte im Bereich der Sozialversicherung informieren möchten.


Genf, 15.12.2022 - Die Schweizerische Ausgleichskasse stellt den Versicherten, die der Freiwilligen Versicherung angehören, ein Online-Portal zur Verfügung.

Das eCdC-Portal ist ein persönlicher Online-Bereich, der den Versicherten über die Verbindung zu ihrem Konto zahlreiche E-Services bietet.


Bern, 09.12.2022 - An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Er hat zudem die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 24. März 2023.

Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.


Genf, 01.12.2022 - Pro Monat werden 1 Million Renten ins Aus-land bezahlt

Die Marke der millionsten ins Ausland ausbezahlten Rente der AHV/IV-Versicherung wurde überschritten. Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) ist das Durchführungsorgan des Bundes für die Sozialversicherungen der ersten Säule. Sie ist insbesondere für die Auszahlung von Alters- und Invalidenrenten an Personen mit Wohnsitz im Ausland zuständig.


Genf, 14.10.2022 - Veröffentlichung des EO-Register-Newsletters

Das Ziel dieses Newsletters ist es, die Ausgleichskassen und deren IT-Pools über die Anpassungen des EO-Registers zu informieren und bestimmte Punkte in den Weisungen (WL-EOReg) sowie das Vorgehen hinsichtlich der Korrekturmassnahmen zu präzisieren.


Bern, 01.11.2021 - Vorläufige Anwendung des neuen Sozialversicherungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich.

Das neue Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich wird ab dem 1. November 2021 vorläufig angewendet. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten nachdem das Freizügigkeitsabkommen CH-EU infolge des Brexit nicht mehr anwendbar ist.

Letzte Änderung 13.03.2023

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