Genf, 16.10.2025 - Die Zentrale Ausgleichsstelle verstärkt ihre Zusammenarbeit mit den Niederlanden
Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) hat am 14. Oktober 2025 eine Vereinbarung mit den niederländischen Sozialversicherungsträgern SVB und UWV über den elektronischen Austausch von Sterbedaten unterzeichnet.
Diese Vereinbarung ermöglicht die sichere Übermittlung von Sterbedaten von im Ausland wohnhaften Rentnern.
Die Umsetzung der Vereinbarung mit den Niederlanden, von der mehr als 7200 AHV/IV-Rentner betroffen sind, erweitert das bereits mit Deutschland, Belgien, Kroatien, Dänemark, Spanien, Frankreich und Italien bestehende Verfahren der automatisierten Todesfallmeldungen.
Der elektronische Austausch von Sterbedaten ist eine effiziente Massnahme, mit der die Sozialversicherung die Rechtmässigkeit der im Ausland ausbezahlten AHV/IV-Leistungen überprüfen kann. Damit wird auch ein starkes Signal zur Verhinderung von ungerechtfertigten Auszahlungen und zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug gesetzt.
Bern, 07.10.2025 - Neuer Direktor der Zentralen Ausgleichsstelle ernannt
Jean-Luc Morchetti übernimmt per 1. Februar 2026 die Leitung der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf. Er folgt auf Adrien Dupraz, der die ZAS seit 2020 führte.
Genf, 29.09.20205 - Die ZAS beteiligt sich an einer Studie über 75 Jahre Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland im Bereich der sozialen Sicherheit
Eine neue Publikation der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg zeichnet die Geschichte der bilateralen Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland nach, an der die ZAS mitgewirkt hat.
Seit 1950 haben die Schweiz und Deutschland ihre Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Sicherheit schrittweise ausgebaut. Eine neue Studie – Soziale Sicherung, Arbeitsmigration, Freizügigkeit – zeichnet diese Entwicklungen nach: vom ersten bilateralen Abkommen, das die Auszahlung von AHV-Renten in Deutschland ermöglichte, über die sukzessiven Ausweitungen der Ansprüche (Invalidität, Gesundheit, Rehabilitation) bis hin zur aktuellen Koordinierung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens.
Das Werk beleuchtet die Rolle der Verbindungsstellen, die für die Umsetzung internationaler Abkommen von entscheidender Bedeutung sind. Die ZAS arbeitet daher eng mit der DRV Baden-Württemberg zusammen, um die Anwendung der Sozialversicherungsrechte von Erwerbstätigen und Rentnern zwischen der Schweiz und Deutschland zu gewährleisten.
Die Studie zeigt auch, wie die Digitalisierung – mit dem seit 2024 in der Schweiz betriebenen EESSI-Netzwerk – den Informationsaustausch beschleunigt und damit die Formalitäten für die betroffenen Personen vereinfacht.
In der digitalen Transformation der 1. Säule wurden entscheidende Schritte nach vorne gemacht
Das Transformationsprogramm der ZAS erreicht eine wichtige Etappe. Parallel dazu schreitet das BISS-Gesetz weiter voran und unterstützt mit Hilfe der ZAS die Digitalisierung der 1. Säule.
Das Programm zur digitalen Transformation zielt darauf ab, die ZAS grundlegend zu modernisieren: Vereinfachung der täglichen Arbeit für die Sachbearbeitenden, Vereinheitlichung der Tools und Reduzierung von Aufgaben ohne Mehrwert.
Der Bundesrat will die Prozesse im Zusammenhang mit der AHV, der IV, den Ergänzungsleistungen (EL) und den Familienzulagen digitalisieren. Zu diesem Zweck hat er das neue Bundesgesetz über die Informationssysteme der Sozialversicherungen (BISS) ausgearbeitet. Eckpfeiler dieses Gesetzes ist eine Online-Plattform für die Sozialversicherungen, die von der ZAS entwickelt und betrieben wird und insbesondere die Zentralregister und Informationssysteme betrifft.
Am 12. September 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zum BISS verabschiedet.
Eine neue Phishing-Welle im Namen der AHV ist im Gange.
In betrügerischen E-Mails, die vorgeben, von der „Ausgleichskasse der AHV“ zu stammen, wird eine Rückerstattung im Austausch gegen Kreditkartendaten versprochen. Diese Informationen können für betrügerische Einkäufe verwendet oder an Dritte weiterverkauft werden.
Die E-Mails enthalten einen Link zu einer Phishing-Seite, die das Logo und das Aussehen einer Ausgleichskasse wiedergibt, was sie besonders irreführend macht.
Wenn Sie mit einer solchen E-Mail konfrontiert werden, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Wenn Sie keine Daten angegeben haben :
-> Löschen Sie die E-Mail sofort. Für Rückerstattung von Leistungen der 1. Säule werden nie Kreditkartendaten angefordert.
Wenn Daten (insbesondere Kreditkartendaten) weitergegeben wurden: ->Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank und lassen Sie die Karte sperren.
Wenn Sie bereits einen finanziellen Verlust erlitten haben:
-> Erstatten Sie bei der zuständigen Kantonspolizei Anzeige.
Genf, 18.08.2025 - Gut geprüft ist halb eingespart
Rechnungen prüfen klingt nach einer lästigen bürokratischen Pflicht. Aber diese Arbeit kann sich lohnen. Dank systematischen Kontrollen hat die ZAS im letzten Jahr über 140 Millionen Franken eingespart.
Die ZAS verarbeitet gemeinsam mit den 27 IV-Stellen jedes Jahr Millionen von Rechnungen für individuelle IV- und AHV-Leistungen. Im Jahr 2024 waren es über 2,1 Millionen mit einem Gesamtbetrag von rund 3,1 Milliarden Franken.
Was viele nicht wissen: Bei mehr als 10 % dieser Rechnungen kommt es zu Korrekturen oder Ablehnungen – meist wegen Abrechnungsfehlern von Leistungserbringern. Dank konsequent durchgeführten Kontrollen konnten im letzten Jahr 142 Millionen Franken eingespart werden, die direkt der IV und der AHV zugutekommen.
Diese Einsparungen sind das Resultat einer guten Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen, der ZAS und externen Partnern sowie der konsequenten Digitalisierung. Bereits über 87 % der Rechnungen werden elektronisch übermittelt, von denen die ZAS wiederum 83 % vollautomatisch überprüft. Damit hält die ZAS auch die Bearbeitungskosten für die Fehlersuche gering. Die ZAS plant, weiterhin in moderne Kontrollsysteme zu investieren.
Genf, 30.08.2024 - Einstellung der Rentenzahlung per Postanweisung
Die Rentenzahlung per Postanweisung für Italien, Portugal, Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Polen, die Philippinen und die Türkei wird in den nächsten Monaten eingestellt.
Die betroffenen Personen werden per Post alle wichtigen Informationen erhalten, um ihre Rente weiterhin zu beziehen.