Bern, 27.09.2023 - Sozialversicherungsabkommen mit Albanien tritt in Kraft
Das zwischen der Schweiz und Albanien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsversicherung und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.
Bern, 30.08.2023 - Die Ausführungsbestimmungen zur Reform AHV 21 treten am 1.1.2024 in Kraft
Die Umsetzung der Reform AHV 21 bedingt Änderungen auf Verordnungsstufe, zu welchen eine Vernehmlassung stattgefunden hat. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gutgeheissen. Sie tritt zusammen mit der Reform am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bern, 28.08.2023 - Das Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft
Das neue Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich, das seit dem 1. November 2021 vorläufig angewendet wird, tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten nach dem Brexit.
Genf, 03.08.2023 - Die Informationsstelle AHV/IV hat eine Zusammenfassung zur Reform AHV 21 und ein Erklärvideo veröffentlicht:
Genf, 01.07.2023 - Alexandre Emmanouilidis ist der neue Chef der Abteilung IVSTA

Der neue Chef der Abteilung IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland IVST heisst Alexandre Emmanouilidis. Er übt die Funktion bereits seit dem 1. Dezember 2022 ad interim aus und wird mit dem definitiven Antritt am 1. Juli 2023 auch Mitglied der Geschäftsleitung der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS.
Alexandre Emmanouilidis tritt damit die Nachfolge von Florian Steinbacher an, der die ZAS Ende November letzten Jahres verlassen hat.
Der neue Chef der Abteilung IVSTA begann seine Laufbahn bei der ZAS als Jurist in der Rechtsabteilung der IVSTA. Im Jahr 2008 wurde er zum Leiter der Sektion «Bereich Fachdienste» ernannt und ab 2011 übernahm er zudem die Funktion des stellvertretenden Abteilungschefs.
Wir wünschen Alexandre Emmanouilidis viel Erfolg bei der Ausübung seiner neuen Funktion.
Genf, 27.06.2023 - Die erste Säule wird digital und die Zentrale Ausgleichsstelle spielt eine Schlüsselrolle
Im Bereich der Sozialversicherungen schreitet die Digitalisierung mit grossen Schritten voran. Die Koordination der zahlreichen IT-Systeme ist keine leichte Aufgabe und viele gesetzliche Grundlagen müssen angepasst werden. Nicht zu vergessen die elektronische Identität, die eine Schlüsselrolle spielt.
In diesem Dossier des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV können Sie sich einen Überblick über die Situation verschaffen:
Genf, 20.02.2023 - Die AHV wird dieses Jahr 75 Jahre alt!
Vor 75 Jahren, am 1. Januar 1948, wurden die ersten AHV-Renten in der Schweiz ausbezahlt. Die ZAS spielte von Anfang an eine wichtige Rolle.

- 1948 betrug die Minimalrente 40 Franken pro Monat, heute sind es 1’225 Franken.
- Das Pensionsalter für Männer – 65 Jahre – blieb seit 1948 unverändert.
- Das Pensionsalter für Frauen – 1948 auch 65 Jahre – wurde im Laufe der Jahre mehrmals gesenkt und wieder erhöht. Ab Inkrafttreten der Reform AVS 21 wird es am 1. Januar 2024 in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre erhöht.
Während des Zweiten Weltkriegs nutzte die Schweizer Regierung ihre Sonderbefugnisse, um die Sozialversicherungen auszubauen. Sie führte insbesondere die Lohn- und Verdienstausfallentschädigung (LVEO) für Militärangehörige ein. Die Organisation und die Finanzierung dieser Leistungen dienten infolge als Modell für die neue Altersversicherung, die 1947 von rund 80% der stimmberechtigten Männer in der Schweiz angenommen wurde. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung trat am 1. Januar 1948 in Kraft.
Über die Jahre führten zahlreiche Revisionen zum heutigen Drei-Säulen-System. Die AHV (erste Säule) soll das Existenzminimum sichern, wird aber durch die für Arbeitnehmer obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule), sowie durch die freiwillige individuelle Vorsorge (dritte Säule) ergänzt.
Das AHV-Gesetz von 1946 sah einen Ausgleich der Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben (Renten) über sogenannte Ausgleichskassen vor. Dabei sollte der Ausgleich auf drei Ebenen funktionieren: a) auf der Ebene der einzelnen Betriebe, b) der kantonal und branchenmässig organisierten Ausgleichskassen und c) auf nationaler Ebene mit der Zentralen Ausgleichstelle (ZAS).
Bereits während des Krieges war eine Bundesinstitution in Form einer Zentralen Ausgleichsstelle für das System der Lohn- und Erwerbsausfallentschädigung geschaffen worden. Diese hatte ihren Sitz in Genf und wurde daher für die Einrichtung der AHV übernommen.
Anlässlich der Gründung der AHV wurde die Zentrale Ausgleichstelle also auserwählt, die finanziellen Angelegenheiten und die Zentralregister der 1. Säule zu verwalten. Im Laufe der Jahre wurden der ZAS neben diversen weiteren zentralisierten Aufgaben für die gesamte 1. Säule auch die Schweizer Ausgleichskasse SAK (Versicherung für im Ausland wohnhafte Rentenberechtigte) und die IV-Stelle für im Ausland wohnhafte Schweizer IVSTA und schlussendlich die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK mit Sitz in Bern angegliedert. Auf Bundesebene sind somit seit 1999 alle durchführenden Organe der 1. Säule unter der Leitung der ZAS vereinigt.
- Website: BSV-Online (admin.ch)
- Website: Geschichte der sozialen Sicherheit in der Schweiz der Universitäten Basel und Zürich, Haute école de travail social et de la santé Lausanne HETSL (HES-SO), im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV)
- Dokument Die Geschichte der AHV
- Film: Als die ersten Renten ausbezahlt wurden, Quelle: Swissinfo
Genf, 15.02.2023 - Die Zentrale Ausgleichsstelle informiert Sie in Ihrer Nähe
Die Zentrale Ausgleichsstelle bietet in Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Partnern wieder individuelle und kostenlose Beratungen in Genf sowie in Österreich und Italien an. Bei dieser Gelegenheit informieren Fachleute Personen, die sich über ihre Rechte im Bereich der Sozialversicherung informieren möchten.
Letzte Änderung 29.09.2023