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Genf, 23.07.2024 - 20 Jahre eAHV/IV: Digitalisierung der 1. Säule

Der Verein eAHV/IV feiert sein 20-jähriges Jubiläum als Digitalisierungspartner der 1. Säule der Sozialversicherung und Familienzulagen. Eine Festschrift hebt die Erfolge und Entwicklungen im elektronischen Datenaustausch hervor.


Genf, 31.05.2024 - Geschäftsbericht 2023

Der Geschäftsbericht 2023 ist verfügbar. Dieser Bericht wird mit dem Ziel erstellt, die Öffentlichkeit, die Partner und die Mitarbeitenden über die Tätigkeit der ZAS im vergangenen Geschäftsjahr zu informieren.

Einige Highlights, die Sie erwarten:

  • Im Jahr 2023 feierte die AHV ihr 75-jähriges Bestehen. Wir sind besonders stolz auf die Schlüsselrolle, die die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in all diesen Jahren gespielt hat.
  • Bei der Umsetzung unserer neuen Strategie haben wir bedeutende Fortschritte gemacht.
  • Das Programm zur Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen im Zusammenhang mit der Reform AHV 21 und andere Grossprojekte wurden erfolgreich abgeschlossen

Darüber hinaus bietet der Bericht einen Überblick über die wichtigsten Aktivitäten der Abteilungen und Stabstellen sowie die Kennzahlen des vergangenen Geschäftsjahres.

Neugierig geworden? Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Geschäftsbericht zu lesen:


Bern, 22.05.2024 - Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente anlässlich seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Die Eckwerte hatte er bereits im März festgelegt: Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden.

Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf rund 4.7 Milliarden Franken jährlich. Um diese zu finanzieren und ein rasch wachsendes Defizit bei der AHV zu vermeiden, sieht der Bundesrat zwei Varianten vor: erstens eine Erhöhung der Lohnbeiträge, zweitens eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Um eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts zu vermeiden, soll zudem der Bundesanteil temporär reduziert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024.


Genf, 25.04.2024 - Rekord bei E-Rechnungen für individuelle AHV/IV-Leistungen

Im März hat die Quote der elektronisch übermittelten Rechnungen für individuelle AHV/IV-Leistungen der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS zum ersten Mal die 80 %-Marke überschritten.

Die ZAS ist zuständig für die Kontrolle und Zahlung der Rechnungen für die individuellen AHV/IV-Leistungen von 27 Schweizer IV‑Stellen. Im vergangenen März hat sie in Zusammenarbeit mit den IV-Stellen und dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV erstmals den Durchschnitt von 80 % elektronisch ausgestellten Rechnungen erreicht. Im Jahr 2020 lag der Anteil an elektronischen Rechnungen gerade mal knapp bei 49 %.

Diese Quote ist beachtlich. Sie ist zwar vergleichbar mit anderen Versicherern im Gesundheitswesen, die ZAS hat aber im Vergleich viel diversifiziertere Leistungserbringer.

Pro Jahr erhält die ZAS rund 2.1 Millionen Rechnungen für individuelle AHV/IV-Leistungen, welche die 27 Schweizer IV‑Stellen ausrichten. Diese Rechnungen werden von der zuständigen kantonalen IV-Stelle im Rahmen eines digitalen Validierungsprozesses freigegeben. Anschliessend führt die Sektion Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen Tarifkontrollen durch, bevor die Rechnungen in der Gesamthöhe von jährlich rund 2.75 Milliarden Franken ebenfalls durch die ZAS automatisch bezahlt werden.

Dass die Quote heute über 80 % Prozent beträgt, hängt mit leistungsfähigen Tools zusammen, welche die ZAS eingerichtet hat. Dank diesen können die IV-Versicherten und die Leistungserbringer ihre Rechnungen heute in elektronischer Form zustellen.

Zudem kann die ZAS dank der erfolgreichen Digitalisierung die Effizienz der Rechnungsbearbeitung und die Automatisierung der Kontrollen in Zusammenarbeit mit den IV-Stellen weiter steigern, um die Kosten der Invalidenversicherung zu senken.

Was sind individuelle AHV/IV-Leistungen genau?
Hat Ihr Kind eine Zahnspange? Dann haben Sie vielleicht ohne es zu wissen indirekt auch schon von der Dienstleistung der ZAS «Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen» profitiert. Ist die Kieferfehlstellung nämlich ein Geburtsgebrechen, so werden alle Kosten von der IV übernommen. Die durch die IV ausgerichteten Leistungen können unterschiedlicher Art sein, wie etwa medizinische Leistungen von Ärzten und Ärztinnen, Therapeuten und Therapeutinnen oder Spitälern, Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen, Reisekosten bei Eingliederungsmassnahmen und AHV- und IV-Hilfsmittel.


Genf, 04.04.2024 - Schweizer Revue: Was ändert sich bei der AHV und was heisst dies für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland?

Für die Altersrente gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Bestimmungen. Auch für die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland werfen die Neuerungen wichtige Fragen auf.

In der Revue Suisse, der Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, nehmen wir die Neuerungen genauer unter die Lupe und beleuchten, welche Auswirkungen sie auf die Lebensplanung von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland haben können.

>> Zum Artikel (PDF, 168 kB, 04.04.2024)

Letzte Änderung 23.07.2024

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