Genf, 30.09.2024 - Die Zentrale Ausgleichsstelle informiert Sie in Annecy
Die ZAS wird in Annecy-le-Vieux (Frankreich) anwesend sein, um im Rahmen des Salon du Frontalier die Konferenz „Rente in der Schweiz, AHV“ zu moderieren.
Ort: Espace Rencontre, 39 Rte de Thônes, 74940 Annecy.
Datum: Freitag, 11. Oktober
Uhrzeit: 10.30 bis 11.00 Uhr.
Genf, den 30.08.2024: Einstellung der Rentenzahlung per Postanweisung
Die Rentenzahlung per Postanweisung für Italien, Portugal, Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Polen, die Philippinen und die Türkei wird in den nächsten Monaten eingestellt.
Die betroffenen Personen werden per Post alle wichtigen Informationen erhalten, um ihre Rente weiterhin zu beziehen.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen.
Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).
Genf, 23.07.2024 - 20 Jahre eAHV/IV: Digitalisierung der 1. Säule
Der Verein eAHV/IV feiert sein 20-jähriges Jubiläum als Digitalisierungspartner der 1. Säule der Sozialversicherung und Familienzulagen. Eine Festschrift hebt die Erfolge und Entwicklungen im elektronischen Datenaustausch hervor.
Bern, 22.05.2024 - Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente anlässlich seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Die Eckwerte hatte er bereits im März festgelegt: Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden.
Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf rund 4.7 Milliarden Franken jährlich. Um diese zu finanzieren und ein rasch wachsendes Defizit bei der AHV zu vermeiden, sieht der Bundesrat zwei Varianten vor: erstens eine Erhöhung der Lohnbeiträge, zweitens eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Um eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts zu vermeiden, soll zudem der Bundesanteil temporär reduziert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024.