Berechnung der Hinterlassenenrenten

Die Berechnungselemente der Hinterlassenenrente sind

  • die anrechenbaren Beitragsjahre und

  • die Erwerbseinkommen sowie

  • die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der verstorbenen Person.

Sie erhalten eine Vollrente (Rentenskala 44), wenn die verstorbene Person ab dem 1. Januar nach dem 20. Altersjahr bis zum Tod eine volle Beitragsdauer aufweist.

Sie erhalten eine Teilrente (Rentenskala 1-43), wenn die verstorbene Per-son eine unvollständige Beitragsdauer aufweist. Diese Teilrente bemisst sich nach dem Verhältnis der tatsächlichen Beitragsjahre der verstorbenen Person zu der vollständigen Beitragsdauer.

Nach dem Tod eines rentenberechtigten Ehegatten, wird die Rente des verwitweten Ehegatten neu berechnet und ein Verwitwetenzuschlag hinzugerechnet. Der Zuschlag wird jedoch nur bis zum Maximalbetrag der Altersrente gewährt.

Erfüllt eine Person gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Alters- und eine Hinterlassenenrente, kommt die höhere der beiden zur Ausrichtung.

Letzte Änderung 07.10.2016

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