Berechnung der Hinterlassenenrenten

Die Hinterlassenenrente wird auf Grundlage der Berechnungselemente der verstorbenen Person ermittelt.

Berechnungsgrundlagen

Die Hinterlassenenrente wird auf Grundlage der folgenden Berechnungselemente der verstorbenen Person ermittelt:

  • Den anrechenbaren Beitragsjahren und
  • Den Erwerbseinkommen und
  • Den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

Wenn Sie die Bedingungen für die Gewährung einer Hinterlassenenrente erfüllen, erhalten Sie eine Vollrente, wenn die verstorbene Person ab dem 1. Januar nach dem 20. Altersjahr bis zum Tod eine volle Beitragsdauer aufweist.

Wenn deren Beitragszeit unvollständig ist, erhalten Sie eine Teilrente.

Verwitwetenzuschlag

Beim Ableben Ihres rentenberechtigten Ehepartners erhalten Sie, wenn Sie bereits eine Alters- oder Invalidenrente beziehen, einen Verwitwetenzuschlag von 20 % auf Ihre AHV/IV-Rente. Der Zuschlag wird jedoch nur bis zum Maximalbetrag der Altersrente gewährt.

Letzte Änderung 07.02.2025

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