Eine Rentenvorausberechnung beantragen

Personen, welche bei der AHV/IV versichert waren und im Ausland wohnhaft sind, finden auf dieser Seite die nötigen Informationen für eine Rentenvorausberechnung.

Die nötigen Daten für diese Berechnung sind u.a. die Informationen des Versicherten und die Analyse der Individuellen Konten. Diese Daten betreffen die aktuelle und prognostische Lage wie z.B. Familiensituation, IK-Einträge, gegenwärtige und zukünftige Einkommen.

Es handelt sich um eine prognostische Schätzung der zukünftigen Rente, weswegen die berechneten Beträge nur als Schätzung dienen und rechtlich nicht verbindlich sind.

Wenn Sie eine Rentenvorausberechnung für Versicherte mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz beantragen möchten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Dieses Formular muss ordnungsgemäss ausgefüllt, ausgedruckt und unterzeichnet werden. Ausserdem muss ein offizielles Dokument, welches die persönlichen Daten des Antragsstellers (Name, Vorname, Geburtsdatum, und Staatsangehörigkeit/en) enthält, beigelegt und an die folgende Adresse zurückgeschickt werden.

Für eine Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung Für eine Rente der Invalidenversicherung

Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

oder per E-Mail unter Angabe der oben aufgeführten Versicherungsnummer an: sedmaster@zas.admin.ch

IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland IVST
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

oder per E-Mail unter Angabe der oben aufgeführten Versicherungsnummer an: oaie@zas.admin.ch

Antragsformulare für eine Rentenvorausberechnung für Personen, die nicht in der Schweiz wohnen

Eheleuten, die in der Schweiz gearbeitet haben und/oder dort wohnhaft waren, wird empfohlen gleichzeitig einen Antrag pro Person zu stellen, da sich die Höhe der Rente ändert, sobald beide Ehepartner Anspruch auf eine Rente haben.

Informationen um eine AHV-Rente zu erhalten, finden Sie auf der Seite Altersrenten.


Antragsformular für die Berechnung einer künftigen Rente nach dem Referenzalter bei Fortsetzung der Erwerbstätigkeit

Wenn Sie nach dem Referenzalter weiterhin erwerbstätig sein möchten und von Ihrem Einkommen AHV-Beiträge abgezogen werden, können Sie eine Neuberechnung Ihrer künftigen Rente nach dem Referenzalter beantragen. Denn diese Einkünfte können Ihnen eine höhere Rente ermöglichen, bis zum Höchstbetrag der entsprechenden Skala.

Letzte Änderung 19.04.2024

Zum Seitenanfang

https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/calcul-previsionnel-provisoire-d-une-rente.html