Eine Rentenvorausberechnung beantragen

Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind, können einen Antrag auf Berechnung einer zukünftigen Rente stellen.

Wie gehe ich vor?

Mittels eines der untenstehenden Formulare, das ausgefüllt und unterschrieben an die Schweizerische Ausgleichskasse zurückgeschickt werden muss, zusammen mit einem amtlichen Dokument, das die persönlichen Daten des Antragstellers enthält:

Eheleuten, die in der Schweiz gearbeitet haben und/oder dort wohnhaft waren, wird empfohlen gleichzeitig einen Antrag pro Person zu stellen, da sich die Höhe der Rente ändert, sobald beide Ehepartner Anspruch auf eine Rente haben.


Welche Angaben sind für die Berechnung erforderlich?

  • Die von der versicherten Person gemachten Angaben
  • Die Prüfung der Individuellen Konten, die die Versicherungszeiten und das Einkommen enthalten

Sind Sie nach Erreichen des Referenzalters weiterhin erwerbstätig?

Dann können Sie eine Neuberechnung Ihrer künftigen Rente beantragen.


Vereinfachte Vorgehensweise über die Website ESCAL

Diese Rentenschätzung wird mittels eines vereinfachten Berechnungsverfahrens erstellt und basiert auf den vom Versicherten erfassten Angaben. 

Letzte Änderung 17.03.2025

Zum Seitenanfang

https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/calcul-previsionnel-provisoire-d-une-rente.html