Auszahlungsdaten der AHV- und IV-Renten

Die Auszahlung der Rente an die versicherte Person erfolgt einige Tage, nachdem die Schweizerische Ausgleichskasse den Zahlungsauftrag erteilt hat.

Der Zahlungsauftrag wird jeweils am 5. Werktag des Monats an den folgenden Daten ausgeführt:

Zahlung der AHV- und IV-Renten: Jahr 2023
Rente für den Monat Datum des Zahlungsauftrags durch
die Schweizerische Ausgleichskasse
Januar 09.01.2023: der Zahlungstermin verschiebt sich wegen Feiertage am Jahresende
Februar 07.02.2023
März 07.03.2023
April 11.04.2023: der Zahlungstermin verschiebt sich wegen Osterfeiertage
Mai 05.05.2023
Juni 07.06.2023
Juli 07.07.2023
August 08.08.2023: der Zahlungstermin verschiebt sich wegen Bundesfeiertag
September 06.09.2023
Oktober 06.10.2023
November 07.11.2023
Dezember 07.12.2023

Die Auszahlung der Rente erfolgt für den laufenden Monat. Mit der Auszahlung vom 07.02.2023 erhalten Sie somit beispielsweise die Rente für den Monat Februar 2023.

Die Überweisungsdauer hängt von der Zahlungsart (Banküberweisung, Scheck, oder Postüberweisung) und dem Bestimmungsland ab.

Die gesetzliche Frist zur Auszahlung der Renten ist in Art. 72 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung geregelt: «Die Ausgleichskassen erteilen die Zahlungsaufträge der Bank oder der Post rechtzeitig, so dass die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats erfolgen kann.»

Schriftliche Beanstandungen von versicherten Personen bei Nichterhalt der Rentenzahlung werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist, d.h. ab dem 20. Tag des Monats, berücksichtigt.

Sobald das überwiesene Geld wieder auf unserem Konto eingegangen ist, kontaktieren wir Sie, um mit Ihnen gemeinsam den Grund für die Rücküberweisung zu prüfen. Um eine neue Überweisung vornehmen zu können, benötigen wir das vollständig ausgefüllte Formular per Post.


Jährliche Rentenauszahlung

Die Renten werden monatlich ausbezahlt. Geringe monatliche Rentenbeträge werden allerdings einmal jährlich ausbezahlt. Auf schriftliches Gesuch hin kann die monatliche Auszahlung verlangt werden.

Letzte Änderung 03.01.2023

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