Bezahlen der Beiträge für die freiwillige AHV/IV

Die Beiträge sind in Schweizerfranken geschuldet. Die Überweisung kann in jeder konvertierbaren Währung des internationalen Handels erfolgen. Wir empfehlen Ihnen Akontozahlungen.

Die Beiträge bzw. der Beitragssaldo ist innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung zu bezahlen.


Bankspesen

Wir erheben keine Spesen für Überweisungen von ausländischen Bank- und Postkonto. Hingegen können Ihnen Spesen infolge Wechselkursgeschäften sowie durch intermediäre Finanzinstitute in Rechnung gestellt werden.

Verspätete Zahlung

Die verspätete Zahlung Ihrer Beiträge kann Verzugszinsen zur Folge haben.

Nichtbezahlung

Das Nichtbezahlen Ihrer Beiträge führt zum Ausschluss aus der freiwilligen AHV/IV.


eCdC-Portal

Auf dem eCdC-Portal können Sie sich über Ihre Situation informieren und Ihre Zahlungen kontrollieren.

Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 27.01.2023

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative/payer-les-cotisations.html