Änderungsmeldung

Sie sind in der freiwilligen AHV/IV bei der Schweizerischen Ausgleichskasse versichert und müssen eine Änderung Ihres Zivilstandes oder Ihrer Adresse melden.


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Wie kann ich eine erteilte Vollmacht widerrufen?

Eine Vollmacht kann von einer der beiden unterzeichnenden Personen per E-Mail oder per Post widerrufen werden.

Letzte Änderung 06.03.2025

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