Sie sind in der freiwilligen AHV/IV bei der Schweizerischen Ausgleichskasse versichert und müssen eine Änderung Ihres Zivilstandes oder Ihrer Adresse melden.
Melden Sie jede Adress- oder Zivilstandsänderung der zuständigen Schweizer Vertretung über den Online-Schalter Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Telefonische Ankündigungen werden nicht berücksichtigt.
Online
Ändern Sie Ihre Wohn-, Korrespondenz- oder E-Mail-Adresse direkt im eCdC-Onlineportal.
Durch Rücksendung eines Formulars
- Per E-mail im PDF-Format
- Per Briefpost
Wie kann ich eine erteilte Vollmacht widerrufen?
Eine Vollmacht kann von einer der beiden unterzeichnenden Personen per E-Mail oder per Post widerrufen werden.
Letzte Änderung 06.03.2025