Staatsangehörigkeit eines Staates mit Sozialversicherungsabkommen

Diese Seite richtet sich an Witwen/Witwer, die mit einem Staatsangehörigen eines der folgenden Länder, verheiratet waren und die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Ablebens nicht in der Schweiz wohnhaft war.

Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Nord-Mazedonien, Montenegro, Philippinen, Quebec, San Marino, Serbien, Tunesien, Türkiye, USA, Uruguay, Vereinigtes Königreich.


Sie wohnen in einem der oben erwähnten Staaten:

Wenden Sie sich bitte an den Sozialversicherungsträger Ihres Wohnsitzstaates. Diese Verbindungsstelle ist für die Ausstellung der vorgesehenen Formulare und deren Weiterleitung an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf zuständig.


Sie wohnen weder in der Schweiz noch in Ihrem Heimatland:

Bitte füllen Sie unten stehendes Formular aus und senden Sie es an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Letzte Änderung 27.09.2023

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/demander-une-rente-de-survivant/nationalite-d_un-pays-avec-convention-de-securite-sociale.html