Staatsangehörigkeit eines anderen Staates

Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige aus Ländern, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Sie wohnen nicht in der Schweiz oder nachweislich beabsichtigen, die Schweiz definitiv zu verlassen:

Bitte füllen Sie unten stehendes Formular «Anmeldung zur Beitragsrückvergütung» aus und senden Sie es an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Für Ehepaare : Falls Ihr/e Ehepartner/in die Staatsangehörigkeit der Schweiz, eines Mitgliedstaates der EU oder EFTA besitzt und falls Sie in der EU/EFTA wohnen und beide in der AHV versichert gewesen sind, haben Sie Anspruch auf eine Rente und nicht auf die Beitragsrückvergütung.

Benutzen Sie in diesem Fall bitte folgenden Link zur Anmeldung einer Altersrente:

Letzte Änderung 19.02.2024

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/demander-une-rente-de-vieillesse/nationalite-d_un-autre-pays-.html