Ein Wechsel des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters für einen Bezüger einer AHV/IV-Rente, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausbezahlt wird, muss gemeldet werden.
Telefonisch werden keine Änderungen des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters vorgenommen.
Die Daten des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters mit dem folgenden Formular gemeldet werden:
Die Änderung der Adresse des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters muss mit dem folgenden Formular gemeldet werden:
Schicken Sie uns diese Dokumente per Post oder laden Sie sie gemäss den Angaben auf unserer Kontaktseite hoch, zusammen mit einer Kopie des Personalausweises der versicherten Person und des Bevollmächtigten.
Letzte Änderung 11.02.2025