Sie sind in der freiwilligen AHV/IV bei der Schweizerischen Ausgleichskasse versichert und sind in die Schweiz zurückgekehrt.
Ab dem Zeitpunkt Ihrer Wohnsitznahme in der Schweiz sind Sie wieder der obligatorischen AHV/IV/EO unterstellt.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie Ihre neue Adresse in der Schweiz bei der konsularischen Vertretung der Schweiz im Ausland über den Online-Schalter Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an.
- Melden Sie sich bei der Gemeinde Ihres neuen Wohnorts in der Schweiz an
- Schicken Sie uns, per E-Mail oder Post, die Wohnsitzbestätigung, aus der das Datum Ihrer Rückkehr und Ihre Adresse in der Schweiz hervorgehen. Ihre Mitgliedschaft endet am Ende des Monats Ihrer Rückkehr.
- Melden Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse an, wenn Sie nicht erwerbstätig oder selbstständig sind.
Letzte Änderung 06.03.2025