Rückkehr in die Schweiz

Diese Seite enthält alle notwendigen Informationen für die Mitglieder der freiwilligen AHV/IV, die sich wieder in der Schweiz niederlassen möchten.

Mit der Wohnsitznahme in der Schweiz sind Sie erneut der obligatorischen AHV/IV/EO unterstellt.

Die Wohnsitzänderung ist diesen Stellen zu melden:

  • der Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes
  • unserer Versicherung
  • der zuständigen schweizerischen Vertretung

Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 14.09.2021

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