Diese Seite enthält alle notwendigen Informationen für die Mitglieder der freiwilligen AHV/IV, die sich wieder in der Schweiz niederlassen möchten.
Mit der Wohnsitznahme in der Schweiz sind Sie erneut der obligatorischen AHV/IV/EO unterstellt.
Die Wohnsitzänderung ist diesen Stellen zu melden:
- der Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes
- unserer Versicherung
- der zuständigen schweizerischen Vertretung