Nicht mehr bei der freiwilligen AHV/IV versichert sein

Die Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV endet automatisch ab Erhalt einer Altersrente der AHV oder mit Umzug in einen Mitgliedstaat der EU/EFTA

Kündigen der freiwilligen AHV/IV

Sie können Ihre Versicherung bei der freiwilligen AHV/IV auf das Ende eines Quartals kündigen. Hierfür ist uns auf dem Postweg oder per E-Mail, das nachfolgende Formular vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben zurückzuschicken.

Achtung!

  • Ihre Beiträge sind bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft an die Versicherung geschuldet.

  • Die Ihnen zugesprochenen Eingliederungsmassnahmen der IV erlöschen.

  • Die Eingliederungsmassnahmen für Minderjährige werden unter der Bedingung geleistet, dass einer der beiden Elternteile der freiwilligen oder obligatorischen AHV/IV/EO angeschlossen ist.

In die Schweiz zurückkehren

Ihre Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV endet mit der Wohnsitznahme in der Schweiz.


Wohnsitznahme in einem Land der Europäischen Union (EU/EFTA)

Ihre Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV endet automatisch mit der Wohnsitznahme in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA.


Vorbeziehen Ihrer AHV-Rente

Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen möchten, endet Ihre Mitgliedschaft bei der freiwilligen Versicherung automatisch. Ihrerseits ist nichts zu unternehmen.


Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 09.06.2022

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