Informationen über die automatische Beendigung der Mitgliedschaft und den Rücktritt aus der freiwilligen AHV/IV
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV endet automatisch, sobald Sie:
- Ihren Wohnsitz in der Schweiz nehmen: Rückkehr in die Schweiz
- Ihren Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat nehmen: Änderungsmeldung
- das Referenzalter/ Rentenalter in der Schweiz erreichen: Altersrente
In den oben genannten Fällen ist es nicht notwendig, Ihre Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV zu kündigen.
Rücktritt
Sie können Ihre Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV auf das Ende eines Quartals kündigen. Hierfür ist uns per E-Mail oder auf dem Postweg, das nachfolgende Formular vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben zurückzuschicken.
Achtung!
- Ihre Beiträge sind bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft an die Versicherung geschuldet.
- Die Ihnen zugesprochenen Eingliederungsmassnahmen der IV erlöschen.
- Die Eingliederungsmassnahmen für Minderjährige werden unter der Bedingung geleistet, dass einer der beiden Elternteile der freiwilligen oder obligatorischen AHV/IV/EO angeschlossen ist.
Zusätzliche Informationen
Letzte Änderung 25.03.2024