Rücktritt aus der freiwilligen AHV/IV

Informationen über die automatische Beendigung der Mitgliedschaft und den Rücktritt aus der freiwilligen AHV/IV

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV endet automatisch, sobald Sie:

In den oben genannten Fällen ist es nicht notwendig, Ihre Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV zu kündigen.


Rücktritt

Sie können Ihre Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV auf das Ende eines Quartals kündigen. Hierfür ist uns per E-Mail oder auf dem Postweg, das nachfolgende Formular vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben zurückzuschicken.

Achtung!

  • Ihre Beiträge sind bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft an die Versicherung geschuldet.

  • Die Ihnen zugesprochenen Eingliederungsmassnahmen der IV erlöschen.

  • Die Eingliederungsmassnahmen für Minderjährige werden unter der Bedingung geleistet, dass einer der beiden Elternteile der freiwilligen oder obligatorischen AHV/IV/EO angeschlossen ist.

Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 25.03.2024

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