Nicht mehr bei der freiwilligen AHV/IV versichert sein
Die Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV endet automatisch ab Erhalt einer Altersrente der AHV oder mit Umzug in einen Mitgliedstaat der EU/EFTA
Kündigen der freiwilligen AHV/IV
Sie können Ihre Versicherung bei der freiwilligen AHV/IV auf das Ende eines Quartals kündigen. Hierfür ist uns auf dem Postweg oder per E-Mail, das nachfolgende Formular vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben zurückzuschicken.
In die Schweiz zurückkehren
Ihre Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV endet mit der Wohnsitznahme in der Schweiz.
Wohnsitznahme in einem Land der Europäischen Union (EU/EFTA)
Ihre Mitgliedschaft bei der freiwilligen AHV/IV endet automatisch mit der Wohnsitznahme in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA.
Vorbeziehen Ihrer AHV-Rente
Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen möchten, endet Ihre Mitgliedschaft bei der freiwilligen Versicherung automatisch. Ihrerseits ist nichts zu unternehmen.