Rücktritt aus der freiwilligen AHV/IV

Sie sind bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in der freiwilligen AHV/IV versichert und möchten Ihre Mitgliedschaft kündigen.

In den folgenden Fällen endet die Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV automatisch und Sie müssen nicht kündigen:

Wenn Ihr Wohnsitz hingegen im Ausland und ausserhalb der EU/EFTA bleibt, können Sie Ihre Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV mit einer Rücktrittserklärung zum Ende eines Quartals kündigen.

Der Anspruch auf Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich aus den eingezahlten Beiträgen ergeben, bleibt gewährleistet.

Schicken Sie uns das unten stehende Formular ausgefüllt, datiert und unterschrieben per E-Mail oder Post zurück.

Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 27.03.2025

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