Eine Änderung der Bank- oder Postverbindung für einen Bezüger einer AHV/IV-Rente, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausbezahlt wird, muss gemeldet werden.
Es werden keine Änderungen der Zahlungsadresse per Telefon vorgenommen
Schicken Sie das untenstehende, ausgefüllte, datierte und unterschiebene Formular per Post, E-Mail oder über unser Kontaktformular, zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises.
Ausnahme: Um Ihre Leistung auf ein Konto in Italien zu erhalten, füllen Sie bitte das folgende spezielle Formular aus:
Informationen über die Auszahlung der Rente
Letzte Änderung 11.02.2025