Änderung der Zahlungsadresse der Rente

Eine Änderung der Bank- oder Postverbindung für einen Bezüger einer AHV/IV-Rente, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausbezahlt wird, muss gemeldet werden.

Es werden keine Änderungen der Zahlungsadresse per Telefon vorgenommen

Schicken Sie das untenstehende, ausgefüllte, datierte und unterschiebene Formular per Post, E-Mail oder über unser Kontaktformular, zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises.


Ausnahme: Um Ihre Leistung auf ein Konto in Italien zu erhalten, füllen Sie bitte das folgende spezielle Formular aus:


Informationen über die Auszahlung der Rente

Letzte Änderung 11.02.2025

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