Staatsangehörigkeit eines Staates mit Sozialversicherungsabkommen
Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige eines der folgenden Länder, welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind:
Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Nord-Mazedonien, Montenegro, Philippinen, Quebec, San Marino, Serbien, Tunesien, Türkiye, USA, Uruguay, Vereinigtes Königreich..
Sie haben Ihren Wohnsitz im Herkunftsland:
Die Anmeldung muss beim Sozialversicherungsträger Ihres Heimatstaates eingereicht werden. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen Formulare und deren Weiterleitung an die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA).
Sie haben Ihren Wohnsitz weder in der Schweiz noch in Ihrem Heimatstaat:
Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus und senden dieses an die IVSTA: