Staatsangehörigkeit eines Staates mit Sozialversicherungsabkommen

Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige eines der folgenden Länder, welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind:

Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Nord-Mazedonien, Montenegro, Philippinen, Quebec, San Marino, Serbien, Tunesien, Türkiye, USA, Uruguay, Vereinigtes Königreich..


Sie haben Ihren Wohnsitz im Herkunftsland:

Die Anmeldung muss beim Sozialversicherungsträger Ihres Heimatstaates eingereicht werden. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen Formulare und deren Weiterleitung an die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA).


Sie haben Ihren Wohnsitz weder in der Schweiz noch in Ihrem Heimatstaat:

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus und senden dieses an die IVSTA:

E 207 CH (PDF, 485 kB, 02.11.2016)Angaben über den Beschäftigungsverlauf des Versicherten

Letzte Änderung 27.09.2023

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/demander-une-rente-d-invalidite/nationalite-d_un-pays-avec-convention-de-securite-sociale.html