Beitritt zur freiwilligen AHV/IV

Schweizer Staatsbürger oder Staatsbürger von Mitgliedstaaten der EU oder EFTA, welche die Schweiz verlassen und nicht mehr der obligatorischen AHV/IV unterstellt sind, können unter gewissen Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten.

Was sind die Voraussetzungen für einen Beitritt?

  • Die schweizerische, EU oder EFTA-Staatsbürgerschaft besitzen

  • Ausserhalb der EU oder EFTA wohnen

  • Zum Zeitpunkt des Austritts aus der obligatorischen AHV/IV während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbruch in der AHV/IV versichert gewesen sein

  • Beitrittsgesuch spätestens 12 Monate nach Austritt aus der obligatorischen AHV/IV einreichen

Besonderheiten:

Die Jahre des Wohnsitzes in der Schweiz zählen als Versicherungsjahre für Personen, die von der Zahlung von Beiträgen an die obligatorische AHV/IV befreit sind, sowie für Minderjährige.

Damit Kinder Beiträge zahlen können, wenn sie volljährig werden, sollten sie bei der Ausreise aus der Schweiz der freiwilligen AHV/IV angehören.


Wie erfolgt der Beitritt? 

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist individuell. Jedes Familienmitglied muss einen eigenen Antrag stellen.

  1. Melden Sie sich bei der Gemeinde Ihres Wohnortes in der Schweiz ab, um eine Abmeldebescheinigung zu erhalten.

  2. Melden Sie sich bei der konsularischen Vertretung der Schweiz in Ihrem Wohnsitzland an via : Online-Schalter für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

  3. Senden Sie uns das Beitrittsformular per E-Mail oder Post zusammen mit einer Kopie der Abmeldebescheinigung zu.

Wie erteilt man einer dritten Person eine Vollmacht?

Sie können eine dritte Person bevollmächtigen, in Ihrem Namen bei unserer Kasse zu handeln, indem Sie uns das Vollmachtsformular per E-Mail oder Post zurückschicken.


Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 06.03.2025

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