Staatsangehörigkeit eines anderen Staates

Diese Seite richtet sich an Witwen/Witwer von Staatsangehörigen aus Ländern, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Sie wohnen nicht in der Schweiz...

... und Sie haben die Staatsangehörigkeit der Schweiz, eines Mitgliedstaates der EU oder EFTA:

Benutzen Sie in diesem Fall bitte folgenden Link zur Anmeldung einer Hinterlassenenrente:

… und Sie haben die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten:

Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Nord-Mazedonien, Montenegro, Philippinen, Quebec, San Marino, Serbien, Tunesien, Türkiye, USA, Uruguay.

… und Sie haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates:

Bitte füllen Sie unten stehendes Formular «Anmeldung zur Beitragsrückvergütung» aus und senden Sie es an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Letzte Änderung 27.09.2023

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