Falls Sie uns für Auskünfte kontaktieren möchten, finden Sie folgende Daten: Adresse, Telefon oder elektronisches Kontaktformular, unserer verschiedenen Dienste, indem Sie den nachstehenden Links folgen.
Kontaktformulare für Privatpersonen im Ausland
Kontaktformulare für Schweizer Partner und Institutionen
Die Eidgenössische Ausgleichskasse kontaktieren
Kontaktformular für Medien
Gesuche um Einsichtnahme nach Öffentlichkeitsgesetz
Im Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und in der zugehörigen Ausführungsverordnung ist das «Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt» festgehalten. Demnach hat jede Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes fertiggestellt wurden. Sie braucht dazu kein besonderes Interesse nachzuweisen.
Anfragen müssen so formuliert sein, dass die zuständige Behörde die gewünschten Dokumente ermitteln kann. Zu diesem Zweck sollten möglichst viele Angaben über das Dokument gemacht werden – wie Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, erstellende oder empfangende Behörde und weitere betroffene Behörden. Die Einsicht in Dokumente kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.
Die Bearbeitung des Gesuchs ist gebührenpflichtig; bei geringem Aufwand werden die Gebühren allerdings erlassen.
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3000
1211 Genf 2
Schweiz
Letzte Änderung 23.08.2024