Umrechnungskurs, Spesen, Steuerabzüge

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, welche Elemente Einfluss auf die Höhe der AHV/IV-Leistungen haben, die die Schweizerische Ausgleichskasse SAK ausbezahlt.

Umrechnungskurs

Die Umrechnung der AHV/IV-Leistungen in Fremdwährung wird durch die Finanzinstitute der SAK zum offiziellen Tageskurs am Ausführungsdatum vorgenommen. Die SAK hat keinen Einfluss auf die Wechselkurse zum Zeitpunkt der Transaktion.

Die SAK nutzt die Finanzdienstleistungen von PostFinance, BPS (Banca Popolare di Sondrio) sowie BPE (Santander -Gruppe) für die Abwicklung des weltweiten Zahlungsverkehrs.

Die Umrechnung erfolgt nach dem von der PostFinance festlegten Wechselkurs. Der Kurs basiert auf dem schweizerischen Interbankenkurs. Die Banca Popolare di Sondrio und die BPE (Santander -Gruppe) verwenden stattdessen ihren nationalen Interbankenkurs.

Bei jeder Zahlung ist der Betrag in der Währung Ihres Kontos aufgeführt sowie der effektive Betrag in CHF.


Spesen

Die SAK als Auftraggeberin trägt alle Kosten der Überweisung: Die Zahlungen sind «ohne Spesen für den Begünstigten».

Etwaige Kosten Ihres Finanzinstitutes (Bank oder Post) für die Verarbeitung der Gutschrift gehen hingegen zu Ihren Lasten.


Steuerabzug für Zahlungen nach Italien

Seit dem 1. Januar 1992 wird gemäss dem italienischen Gesetz vom 30. Dezember 1991 von den italienischen Finanzinstituten auf allen AHV/IV-Leistungen eine Steuer von 5 % in Abzug gebracht. Dieser Abzug ersetzt die Einkommensteuer, die der Empfänger für die Leistungen schuldet.

Letzte Änderung 28.11.2023

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/paiement-des-prestations/cours-de-change--frais-financiers--retenues-fiscales.html