Auf dieser Seite finden die Begünstigten einer AHV/IV-Leistung der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) und IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland (IVSTA) die nötigen Informationen für eine Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie in die Schweiz zurückkehren, bitten wir Sie die SAK/IVSTA so schnell wie möglich zu informieren und ihr folgende Dokumente zuzustellen:
- eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung oder die Bescheinigung der Einwohnerkontrolle
- die neue Bankverbindung in der Schweiz (obligatorisch).
Die SAK/IVSTA ist nicht mehr für die Auszahlung Ihrer Rente zuständig. Sie übermittelt Ihre Rentenakte direkt der entsprechenden Ausgleichskasse, die die Zahlung Ihrer Leistungen übernimmt.
Ausnahme: Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner oder ein Kind im Ausland eine AHV/IV-Rente erhält, ist die SAK/IVSTA weiterhin auch für die Auszahlung der Rente in der Schweiz zuständig. Die SAK muss aber trotzdem über die Änderung Ihres Wohnsitzes informiert werden.