Die folgenden Informationen unterrichten die Öffentlichkeit über die Bemühungen der IVSTA zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug und darüber, wie relevante Tatsachen an die IVSTA gemeldet werden können.
Fälle von Versicherungsbetrug liegen vor, wenn eine versicherte Person:
- Leistungen beantragt, indem sie bewusst versucht, die Invalidenversicherung zu täuschen, oder
- versucht, Leistungen beizubehalten, indem sie es teilweise oder vollständig unterlässt, die Invalidenversicherung über wichtige Änderungen zu informieren.
Eine versicherte Person, die durch falsche oder unvollständige Angaben oder auf andere Weise - für sich selbst oder für andere - eine Leistung erwirkt hat, die ihr nicht zusteht, begeht damit ein strafrechtliches Vergehen.
Auch wenn die Anzahl der Betrugsfälle verhältnismässig gering ist, kann der Versicherungsbetrug nicht toleriert werden, da er zulasten der Allgemeinheit geht. Die IVSTA setzt daher alles daran, den Betrug rigoros zu bekämpfen und Kontrollen vor der Gewährung von Leistungen und bei regelmässigen Überprüfungen durchzuführen. Dabei kann sie Fachpersonen hinzuziehen, z. B. durch die Beauftragung eines Detektivbüros.
Informationen über eine versicherte Person können auf mehreren Wegen übermittelt werden:
Per E-Mail: oaie@zas.admin.ch
Per Post an die folgende Adresse:
IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz
Per Telefon: +41 58 461 91 11
Per Kontaktformular unten:
Jeder Fall wird von Mitarbeitenden betreut, welche die Situation prüfen, Ihnen jedoch aufgrund ihrer Schweigepflicht (Art. 33 ATSG) nicht mitteilen können, wie mit der Angelegenheit weiter verfahren wird.
- Eine versicherte Person, die nicht gut gehen und ihren Arm nicht gut bewegen kann und eine volle Invalidenrente bezieht. Sie schickt uns immer wieder ärztliche Bescheinigungen, die einen verschlechterten Gesundheitszustand mit Arbeitsunfähigkeit belegen. Aufgrund einer Anzeige werden Nachforschungen angestellt und körperliche Aktivitäten der versicherten Person entdeckt, die eindeutig im Widerspruch zu ihren körperlichen Einschränkungen stehen. Die Beobachtung durch einen Detektiv und ein medizinisches Gutachten ergeben, dass die Person durchaus gehen und beide Arme benutzen konnte, so dass sie ihre gesundheitliche Beeinträchtigung deutlich übertrieben hat. Ihre Rente wird rückwirkend gestrichen.
- Eine versicherte Person arbeitet, hat dies jedoch der IVSTA nie mitgeteilt. Dank einer Anzeige kann die Invalidenrente rückwirkend ab Beginn der Erwerbstätigkeit aufgehoben werden.
- Eine Anzeige betreffend eine versicherte Person, die sich seit mehreren Jahren im Gefängnis befindet, geht bei uns ein. Wenn dies tatsächlich der Fall ist, kann die Rente sofort eingestellt werden und die während der gesamten Dauer der Haft zu Unrecht gezahlten Leistungen müssen zurückgefordert werden.
- Wir erhalten eine Anzeige betreffend Kinderrenten, die gezahlt werden, obwohl die Kinder nicht mehr studieren. Nach einer Überprüfung werden die Leistungen ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Studiums gestrichen, oft auch rückwirkend.
Betrugsbekämpfung: Formular zur Übermittlung von Informationen über einen Versicherten
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Letzte Änderung 09.04.2024