Kinderrenten

Bezieher einer Alters- oder Invalidenrente haben auch Anspruch auf Kinderrenten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Bedingungen für den Anspruch:

  • Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt.
  • Ihr Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt ist und sich in Ausbildung befindet. In diesem Fall benötigen wir regelmässig eine Ausbildungsbestätigung (Studienausweis, Lehrvertrag).

Pflegekinder begründen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Anspruch auf Kinderrente.

Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen, werden während des Zeitraums des Rentenvorbezuges keine Kinderrenten ausgerichtet.

Durch den Rentenaufschub wird auch der Bezug der Kinderrenten aufgeschoben.

Letzte Änderung 07.02.2025

Zum Seitenanfang

https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/rentes-pour-enfants.html