Kinderrenten

Auf dieser Seite werden die Voraussetzungen für den Bezug einer Kinderrente der AHV/IV beschrieben.

Abbildung der Kinderrenten

Sie beziehen eine Altersrente, dann haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Kinderrente,

  • bis das Kind das 18. Altersjahr erreicht oder
  • wenn das Kind zwischen 18 und 25 Jahre alt ist und sich in Ausbildung befindet. In diesem Fall benötigen wir regelmässig eine Ausbildungsbestätigung (Studienausweis, Lehrvertrag).

Pflegekinder begründen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Anspruch auf Kinderrente.

Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen, werden während des Zeitraums des Rentenvorbezuges keine Kinderrenten ausgerichtet.

Durch den Rentenaufschub wird auch der Bezug der Kinderrenten aufgeschoben.

Letzte Änderung 21.03.2018

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