Sie beziehen eine AHV/IV-Leistung, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausbezahlt wird, und müssen eine Änderung der Wohnadresse, der Korrespondenzadresse oder der E-Mail-Adresse melden. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Online
Ändern Sie Ihre Wohn-, Korrespondenz- oder E-Mail-Adresse direkt im eCdC-Onlineportal.
Per Formular via E-Mail oder Brief
Melden Sie uns Ihre neue Adresse per E-Mail oder Brief mithilfe des unterschriebenen Formulars und einer Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass).
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Vertrauliche E-Mails über IncaMail verschlüsseln
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Letzte Änderung 23.09.2024