Hinterlassenenrente

Auf dieser Seite werden die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Hinterlassenenrente der AHV beschrieben.

Allgemeine Bedingungen:

Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die verstorbene Person

  • während eines ganzen Jahres Beiträge bezahlt hat,

  • Anrecht auf Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften hat, oder

  • versichert war und ihr(e) Ehepartner(in) mindestens ein Jahr lang das Doppelte des Mindestbetrages einbezahlt hat.

Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente entsteht am ersten Tag des Monats nach dem Tod der Ehegattin oder des Ehegatten, der geschiedenen Ehegattin oder des geschiedenen Ehegatten oder des Elternteils.

Bei einer Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Unrechtmässig bezogene Renten müssen zurückgezahlt werden. Der Anspruch auf Waisenrente bleibt hingegen bestehen.

Hinterlassenenrenten:

Letzte Änderung 20.05.2016

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