Hinterlassenenrente

Die Hinterlassenenrente ist für Personen bestimmt, die einen Ehepartner/eine Ehepartnerin, einen Ex-Ehepartner/eine Ex-Ehepartnerin oder einen Elternteil (Vater/Mutter) verloren haben. Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente entsteht am ersten Tag des Monats nach dem Ableben.

Allgemeine Bedingungen für einer Hinterlassenenrente:

Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die verstorbene Person

  • während eines ganzen Jahres Beiträge bezahlt hat,
  • Anrecht auf Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften hat, oder
  • versichert war und ihr(e) Ehepartner(in) mindestens ein Jahr lang das Doppelte des Mindestbetrages einbezahlt hat.

Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrente:

Witwenrente

Bedingungen für eine verheiratete Frau:

  • Sie ein Kind haben, das zum Zeitpunkt der Verwitwung minderjährig oder volljährig ist, oder
  • Sie haben zum Zeitpunkt des Todes Ihres Ehepartners das 45. Lebensjahr vollendet und waren mindestens fünf Jahre lang verheiratet. Wenn Sie mehrmals verheiratet waren, wird die Dauer der verschiedenen Ehen berücksichtigt.  

Bedingungen für eine geschiedene Frau:

  • Sie haben ein minderjähriges oder volljähriges Kind und die Ehe hat mindestens zehn Jahre gedauert, oder
  • Sie waren bei der Scheidung mindestens 45 Jahre alt und die Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert, oder
  • Sie waren zu dem Zeitpunkt, als das jüngste Kind 18 Jahre alt wurde mindestens 45 Jahre alt, oder
  • Sie haben minderjährige Kinder. Der Anspruch besteht, bis das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet.

Der Anspruch auf die Witwenrente erlischt bei einer Wiederverheiratung


Witwerrente

Bedingungen für einen verheirateten Mann:

  • Die Verwitwung ist nach dem 11. Oktober 2022 eingetreten und Sie haben ein minderjähriges und/oder volljähriges Kind zum Zeitpunkt der Verwitwung.
  • Die Verwitwung ist vor dem 11. Oktober 2022 eingetreten und Sie haben ein Kind, das am 11. Oktober 2022 noch nicht 18 Jahre alt war.

Bedingung für einen geschiedenen Mann:

Der Anspruch auf eine Witwerrente erlischt durch Wiederverheiratung.


Waisenrente

Bedingungen für eine Waisenrente:

  • Der verstorbene Elternteil hat mindestens ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt.
  • Das Kind ist jünger als 18 Jahre.
  • Das Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt und befindet sich in Ausbildung.

Letzte Änderung 03.04.2025

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