Der Rentenanspruch entsteht frühestens, wenn die versicherte Person während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich zu mindestens 40% arbeitsunfähig gewesen ist und nach Ablauf dieser Frist weiterhin in mindestens gleichem Masse erwerbsunfähig bleibt.
Die Invalidenrente kann frühestens ab dem 18. Altersjahr ausgerichtet werden.
Damit der Anspruch auf die Invalidenrente vollständig gewahrt bleibt, empfehlen wir Ihnen, die Anmeldung innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsaufgabe einzureichen.
Die IV sieht vier Stufen vor, welche durch den Invaliditätsgrad bestimmt werden: