Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige aus Ländern, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat und nicht in der Schweiz wohnhaft ist.
Sie haben keinen Anspruch auf eine IV-Rente aus der Schweiz.
Für einen allfälligen Anspruch auf Rückvergütung oder Beitragsüberweisung gelten die Bedingungen der AHV.