Staatsangehörigkeit eines anderen Staates

Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige aus Ländern, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat und nicht in der Schweiz wohnhaft ist.

Sie haben keinen Anspruch auf eine IV-Rente aus der Schweiz.

Für einen allfälligen Anspruch auf Rückvergütung oder Beitragsüberweisung gelten die Bedingungen der AHV.

Letzte Änderung 21.04.2016

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