Deklarieren des Einkommens und des Vermögens

Als versicherte Person müssen Sie jährlich Ihr Einkommen und/oder Vermögen angeben, um die Höhe Ihrer Beiträge zu bestimmen.

Wie erhält man die Einkommens- und Vermögenserklärung (E+V)?

  • Sie erhalten jedes Jahr im Dezember Ihre E+V-Erklärung entweder per E-Mail oder per Post.

  • Falls Sie Ihre E+V-Erklärung nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Post

  • Die E+V-Erklärung werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Wie wird die E+V-Erklärung ausgefüllt?

  • Je nach Ihrer beruflichen Situation im Ausland: mit oder ohne Erwerbstätigkeit

  • Wenn Sie weniger als 9 Monate oder mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 % gearbeitet haben, geben Sie bitte Ihr Einkommen und Vermögen an.

  • Eine Kopie der Belege muss der V+E beigelegt werden

Wie wird die E+V-Erklärung übermittelt?

Online: via eCdC-Portal

  • Nur Versicherte der freiwilligen AHV/IV, die bei einer schweizerischen konsularischen Vertretung registriert sind, haben Zugang zum eCdC-Portal.
  • Studierende, die dem Tarif der obligatorischen AHV/IV/EO angeschlossen sind, haben keinen Zugang zum eCdC-Portal.

Per E-mail: im PDF-Format

Per Briefpost

Verwenden Sie beim Versenden keine Heftklammern, Büroklammern, Post-it-Zettel, Textmarker und Bleistifte:

Illustration Heftklammern, Büroklammern, Rundkopfklammern, Post-it, Leuchtstifte, Bleistifte

Einsendefrist

Die Frist für die Übermittlung Ihrer E+V-Erklärung ist der 31. März des Folgejahres.

Folgen einer verspäteten Einsendung:

  • Ende April – Erste Erinnerung
  • Ende Juni – Zweite Erinnerung
  • Ende August – Veranlagung von Amts wegen
  • Ende Dezember – Ausschluss aus der freiwilligen Versicherung

Letzte Änderung 06.03.2025

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