Deklarieren des Einkommens und des Vermögens

Die versicherte Person hat ihr Einkommen und/oder ihr Vermögen gemäss ihrer persönlichen Situation jährlich zu deklarieren.

 Am Ende jedes Jahres erhalten Sie eine Einkommens- und Vermögenserklärung (E+V).

Schicken Sie uns Ihre Erklärung ein per Post, per E-Mail oder über das Online-Portal eCdC 

  • Die offizielle Frist für das Einreichen der E+V ist der 31. März.

  • Die gemäss Anleitung erforderlichen Belege sind in Kopie der E+V beizulegen.

Bitte verwenden Sie für Ihren Versand keine dieser Hilfsmittel: Heftklammern, Büroklammern, Rundkopfklammern, Post-it, Leuchtstifte, Bleistifte.

Illustration Heftklammern, Büroklammern, Rundkopfklammern, Post-it, Leuchtstifte, Bleistifte

Wohin ist die E+V zu schicken?

Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung - Beiträge

Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

E-Mail : afcot1@zas.admin.ch

Verwenden Sie IncaMail, um Ihre sensiblen Dokumente per E-Mail zu versenden

IncaMail ist ein E-Mail-Verschlüsselungsdienst für den einfachen und sicheren Versand von sensiblen Nachrichten und Dokumenten. Mit dem Webinterface von IncaMail versenden Sie verschlüsselte E-Mails mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse.

Beim Versand via IncaMail verwenden Sie bitte nur die Option "Vertraulich".


Folgen eines verspäteten Einreichens

April –  1. Mahnung  

Juni – 2. Mahnung  

August – Amtliche Veranlagung  

Dezember – Ausschluss aus der freiwilligen AHV/IV


Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 28.03.2024

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