Als versicherte Person müssen Sie jährlich Ihr Einkommen und/oder Vermögen angeben, um die Höhe Ihrer Beiträge zu bestimmen.
Wie erhält man die Einkommens- und Vermögenserklärung (E+V)?
Wie wird die E+V-Erklärung ausgefüllt?
- Je nach Ihrer beruflichen Situation im Ausland: mit oder ohne Erwerbstätigkeit
- Wenn Sie weniger als 9 Monate oder mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 % gearbeitet haben, geben Sie bitte Ihr Einkommen und Vermögen an.
- Eine Kopie der Belege muss der V+E beigelegt werden
Wie wird die E+V-Erklärung übermittelt?
Online: via eCdC-Portal
- Nur Versicherte der freiwilligen AHV/IV, die bei einer schweizerischen konsularischen Vertretung registriert sind, haben Zugang zum eCdC-Portal.
- Studierende, die dem Tarif der obligatorischen AHV/IV/EO angeschlossen sind, haben keinen Zugang zum eCdC-Portal.
Per E-mail: im PDF-Format
Per Briefpost
Verwenden Sie beim Versenden keine Heftklammern, Büroklammern, Post-it-Zettel, Textmarker und Bleistifte:

Einsendefrist
Die Frist für die Übermittlung Ihrer E+V-Erklärung ist der 31. März des Folgejahres.
Folgen einer verspäteten Einsendung:
Letzte Änderung 06.03.2025