Deklarieren des Einkommens und des Vermögens
Die versicherte Person hat ihr Einkommen und/oder ihr Vermögen gemäss ihrer persönlichen Situation jährlich zu deklarieren.
Am Ende jedes Jahres erhalten Sie eine Einkommens- und Vermögenserklärung (E+V).
Schicken Sie uns Ihre Erklärung ein per Post, per E-Mail oder über das Online-Portal eCdC
- Die offizielle Frist für das Einreichen der E+V ist der 31. März.
- Die gemäss Anleitung erforderlichen Belege sind in Kopie der E+V beizulegen.
Bitte verwenden Sie für Ihren Versand keine dieser Hilfsmittel: Heftklammern, Büroklammern, Rundkopfklammern, Post-it, Leuchtstifte, Bleistifte.
Wohin ist die E+V zu schicken?
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung - Beiträge
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz
E-Mail : afcot1@zas.admin.ch
Verwenden Sie IncaMail, um Ihre sensiblen Dokumente per E-Mail zu versenden
IncaMail ist ein E-Mail-Verschlüsselungsdienst für den einfachen und sicheren Versand von sensiblen Nachrichten und Dokumenten. Mit dem Webinterface von IncaMail versenden Sie verschlüsselte E-Mails mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse.
Beim Versand via IncaMail verwenden Sie bitte nur die Option "Vertraulich".
Schicken Sie Ihre IncaMail an die folgende Adresse : afcot1@zas.admin.ch
Folgen eines verspäteten Einreichens
April – 1. Mahnung
Juni – 2. Mahnung
August – Amtliche Veranlagung
Dezember – Ausschluss aus der freiwilligen AHV/IV