Der Todesfall einer Person, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse eine AHV/IV-Rente bezieht, ist zu melden.
Der Todesfall einer Person, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse eine AHV/IV-Rente bezieht, ist zu melden.
Wir bitten Sie, das folgende Formular auszufüllen und uns eine Kopie der Sterbeurkunde zu schicken, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben (nur im PDF- oder JPEG-Format).
Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder müssen unbedingt ausgefüllt werden.
Letzte Änderung 07.02.2025