IV-Rentenberechnung

Folgende Elemente bilden die Grundlagen für die Rentenberechnung:

  • Die Beitragsjahre zwischen dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres und dem 31. Dezember vor Eintritt des Versicherungsfalls. Die Beitragsjahre nach Vollendung des 17. Altersjahres, „Jugendjahre“ genannt, dienen zur Schliessung von Beitragslücken.

  • Die diesen Beitragszeiten entsprechenden Erwerbseinkommen.

  • Der Invaliditätsgrad.

  • Die Beitragszeiten aus Mitversicherung, in welchen der Ehegatte der in der Schweiz wohnhaften, nicht erwerbstätigen versicherten Person mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat.

  • Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Dies betrifft vor allem Versicherte, die Kinder unter 16 Jahren hatten.

Damit wir die oben genannten Elemente überprüfen können, bitten wir Sie, nachfolgende Unterlagen der Anmeldung für die IV-Rente für Erwachsene beizulegen:

  • Arbeitszeugnis(se).

  • Familienbüchlein mit Angabe aller Kinder oder Geburtsurkunde jedes Kindes (altersunabhängig).

  • Angabe sämtlicher Ehen/Scheidungen mit den entsprechenden amtlichen Urkunden in Kopie.

  • Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen oder Liste der Gemeinden, in welchen Sie in der Schweiz wohnhaft waren (mit Angabe des Aufenthaltsdatums).

Letzte Änderung 16.06.2021

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