Staatsangehörigkeit eines Staates mit Sozialversicherungsabkommen

Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige eines der folgenden Länder, welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind:

Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Kanada, Nord-Mazedonien, Montenegro, Kosovo, Philippinen, Quebec, San Marino, Serbien, Tunesien, Türkiye, USA, Uruguay, Vereinigtes Königreich.


Sie wohnen in Ihrem Heimatland:

Wenden Sie sich bitte an den Sozialversicherungsträger Ihres Wohnsitzstaates. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen Formulare und deren Weiterleitung an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.


Sie wohnen weder in der Schweiz noch in Ihrem Heimatland:

Bitte füllen Sie die unten stehenden Formulare aus und senden Sie diese an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Formular E207 CH (PDF, 485 kB, 02.11.2016)Angaben über den Beschäftigungsverlauf des Versicherten


Spezialfälle :

Staatsangehörige von Australien, Brasilien, Tunesien, Uruguay und den Philippinen haben die Wahl zwischen der Auszahlung einer Rente und der Rückerstattung ihrer Beiträge.

Letzte Änderung 19.02.2024

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