Bilaterale Abkommen

Die Schweiz hat bilaterale Abkommen abgeschlossen, um gewisse Bereiche ihres Sozialversicherungssystems, insbesondere die AHV und die IV, mit verschiedenen Staaten ausserhalb der EU und der EFTA zu koordinieren.

Die meisten bilateralen Abkommen betreffen mehrere Sozialversicherungsbereiche und enthalten Koordinationsbestimmungen zur Leistungserbringung. Eine Minderheit von Abkommen, die sogenannten Entsendeabkommen, enthalten lediglich Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmenden in den anderen Vertragsstaat sowie über die Beitragsrückerstattung.

Die bilateralen Abkommen, von denen die ersten bereits in den 60er-Jahren in Kraft traten, haben generell zum Ziel, mit der besseren Koordination der einzelnen Sozialversicherungssysteme die geografische und berufliche Mobilität in den betroffenen Staaten zu fördern.

Für jedes Sozialversicherungsabkommen werden die Einzelheiten der Anwendung definiert, meistens im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung.

Die Schweiz war schon vor dem Inkrafttreten des FZA und des revidierten EFTA-Übereinkommens mit einigen EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten durch bilaterale Sozialversicherungsabkommen verbunden.

Letzte Änderung 19.08.2024

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