Zivilstandsänderung

Alle Zivilstandsänderungen für einen Empfänger einer AHV/IV-Rente, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse gezahlt wird, müssen gemeldet werden.

Einzusendende Dokumente im Fall von:

  • Heirat : Kopie der Heiratsurkunde.

  • Gerichtliche Trennung : Kopie des Trennungsurteils, in dem das Datum der Rechtskraft vermerkt ist

  • Scheidung : Kopie des Scheidungsurteils oder einer anderen Urkunde, in der das Datum der Rechtskraft vermerkt ist

  • Verwitwung : Kopie der Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehepartners

Alle obgenannten Dokumente müssen über unser Kontaktformular oder per Briefpost an die folgende Adresse geschickt werden:

Schweizerische Ausgleichskasse
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

Letzte Änderung 10.02.2025

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/changer-d-etat-civil.html