Alle Zivilstandsänderungen für einen Empfänger einer AHV/IV-Rente, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse gezahlt wird, müssen gemeldet werden.
Einzusendende Dokumente im Fall von:
- Heirat : Kopie der Heiratsurkunde.
- Gerichtliche Trennung : Kopie des Trennungsurteils, in dem das Datum der Rechtskraft vermerkt ist
- Scheidung : Kopie des Scheidungsurteils oder einer anderen Urkunde, in der das Datum der Rechtskraft vermerkt ist
- Verwitwung : Kopie der Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehepartners
Alle obgenannten Dokumente müssen über unser Kontaktformular oder per Briefpost an die folgende Adresse geschickt werden:
Schweizerische Ausgleichskasse
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz
Letzte Änderung 10.02.2025