Zivilstandsänderung

Auf dieser Seite finden die Begünstigten einer AHV/IV-Leistung der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) oder der IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland (IVSTA) die nötigen Informationen, um eine Änderung des Zivilstands zu melden.

Die unten aufgelisteten Dokumente müssen über unser Kontaktformular oder per Briefpost an die folgende Adresse geschickt werden:

Schweizerische Ausgleichskasse
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

  • Heirat: Bitte senden Sie der ZAS so schnell wie möglich eine Kopie der Heiratsurkunde.

  • Gerichtliche Trennung: Bitte senden Sie der ZAS so schnell wie möglich eine Kopie des Trennungsurteils mit dem Rechtskraftsdatum.

  • Scheidung: Bitte senden Sie der ZAS so schnell wie möglich eine Kopie des Scheidungsurteils oder einer anderen amtlichen Urkunde mit dem Rechtskraftsdatum.

  • Todesfall: Bitte senden Sie der ZAS so schnell wie möglich eine Kopie der Todesurkunde der verstorbenen Ehefrau oder des verstorbenen Ehemannes.

Nach Erhalt der verlangten Dokumente, wird die Schweizerische Ausgleichskasse Ihre Rente nötigenfalls neu berechnen und Ihnen eine neue Verfügung oder Bestätigung per Post zustellen.

Letzte Änderung 07.11.2024

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/changer-d-etat-civil.html