Studierende

Studierende, die ihren Wohnsitz für ein Studium ins Ausland verlegen, können unter bestimmten Bedingungen weiterhin Beiträge in die obligatorische oder freiwillige AHV/IV einzahlen.

Was sind die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft?

  • zwischen 18 und 30 Jahren alt sein.

  • die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates besitzen.

  • in der Schweiz wohnhaft oder unmittelbar vor Beginn der Ausbildung im Ausland mindestens 5 Jahre ununterbrochen und aufeinanderfolgend in der AHV/IV versichert gewesen sein.

 Die Bedingungen und Beitragssätze variieren je nach Land, in dem Sie studieren:

Tarif AHV/IV/EO obligatorisch

CHF 556.50 pro Jahr

Tarif freiwillige AHV/IV

CHF 1060.50 pro Jahr

Wohnsitz innerhalb oder ausserhalb der EU/EFTA

Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA

Erwerbstätigkeit nicht erlaubt

Einreichen des Gesuchs:

Spätestens 6 Monate nach Beginn der Ausbildung im Ausland

Erwerbstätigkeit erlaubt

Einreichen des Gesuchs:

Spätestens 12 Monate nach Verlassen der Schweiz

Studierende, die sich im Ausland aufhalten und ihren Wohnsitz in der Schweiz beibehalten bleiben bei der kantonalen Ausgleichskasse versichert.


Wie erfolgt der Beitritt?

  1. Melden Sie sich bei der Gemeinde Ihres Wohnortes in der Schweiz ab, um eine Abmeldebescheinigung zu erhalten.

  2. Melden Sie sich bei der konsularischen Vertretung der Schweiz in Ihrem Wohnsitzland an via : Online-Schalter für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

  3. Senden Sie uns das Beitrittsformular per E-Mail oder Post zusammen mit einer Kopie der Abmeldebescheinigung zu.

Wie kann ich einer dritten Person eine Vollmacht erteilen?

Sie können eine dritte Person bevollmächtigen, in Ihrem Namen bei unserer Kasse zu handeln, indem Sie das Vollmachtsformular per E-email oder Post an uns zurückschicken.


Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 27.03.2025

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