Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu einmaligen Abfindungen (Kapitalbezug) der AHV/IV.
Habe ich Anspruch auf eine einmalige Abfindung?
Ja, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen:
Albanien, Australien, Brasilien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Israel, Japan, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Philippinen, San Marino, Serbien, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA.
Achtung, wenn der Betrag Ihrer Rente:
- weniger als 10 % der Vollrente beträgt, erhalten Sie zwingend eine kapitalisierte Rente.
- zwischen 10 % und 20 % der Vollrente liegt, haben Sie die Wahl zwischen einer Rente und einer einmaligen Abfindung
- 20 % der Vollrente übersteigt, erhalten Sie zwingend eine Rente.
Letzte Änderung 17.06.2024