Einmalige Abfindungen – Kapitalbezug

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu einmaligen Abfindungen (Kapitalbezug) der AHV/IV.

Habe ich Anspruch auf eine einmalige Abfindung?

Ja, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen:

Albanien, Australien, Brasilien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Israel, Japan, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Philippinen, San Marino, Serbien, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA.

Achtung, wenn der Betrag Ihrer Rente:

  • weniger als 10 % der Vollrente beträgt, erhalten Sie zwingend eine kapitalisierte Rente.

  • zwischen 10 % und 20 % der Vollrente liegt, haben Sie die Wahl zwischen einer Rente und einer einmaligen Abfindung

  • 20 % der Vollrente übersteigt, erhalten Sie zwingend eine Rente.

Letzte Änderung 17.06.2024

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