Als Teil der ersten Säule der schweizerischen Sozialvorsorge sieht die freiwillige AHV/IV vor, dass Sie unter gewissen Bedingungen bei der AHV/IV versichert bleiben können.
Wenn Sie nicht mehr bei der obligatorischen AHV/IV versichert sind und Ihr Wohnsitz im Ausland ist, können Sie unter gewissen Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten.
Vorteile
- ununterbrochene Versicherungsdauer bei der AHV/IV
- Übernahme von Eingliederungsmassnahmen der IV
- höhere AHV/IV-Leistungen