Freiwillige AHV/IV

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und nicht mehr in der obligatorischen AHV/IV versichert sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten, die Teil der ersten Säule der schweizerischen Sozialvorsorge ist.

Vorteile eines Beitritts

  • Vermeidung von Beitragslücken
  • Übernahme der Kosten für Eingliederungsmassnahmen der IV
  • Höhere AHV/IV-Leistungen

Beziehungen zu den ausländischen Sozialversicherungen

Der Beitritt zur freiwilligen AHV/IV befreit Sie nicht von Pflichten gegenüber den ausländischen Sozialversicherungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungsstelle des Landes, in dem Sie wohnen.

Ausländische Ministerien und Verbindungsstellen


Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 06.03.2025

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative.html