Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und nicht mehr in der obligatorischen AHV/IV versichert sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten, die Teil der ersten Säule der schweizerischen Sozialvorsorge ist.
Vorteile eines Beitritts
- Vermeidung von Beitragslücken
- Übernahme der Kosten für Eingliederungsmassnahmen der IV
- Höhere AHV/IV-Leistungen
Beziehungen zu den ausländischen Sozialversicherungen
Der Beitritt zur freiwilligen AHV/IV befreit Sie nicht von Pflichten gegenüber den ausländischen Sozialversicherungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungsstelle des Landes, in dem Sie wohnen.
Zusätzliche Informationen
Letzte Änderung 06.03.2025