Freiwillige AHV/IV

Als Teil der ersten Säule der schweizerischen Sozialvorsorge sieht die freiwillige AHV/IV vor, dass Sie unter gewissen Bedingungen bei der AHV/IV versichert bleiben können.

Wenn Sie nicht mehr bei der obligatorischen AHV/IV versichert sind und Ihr Wohnsitz im Ausland ist, können Sie unter gewissen Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten.

Vorteile

  • ununterbrochene Versicherungsdauer bei der AHV/IV

  • Übernahme von Eingliederungsmassnahmen der IV

  • höhere AHV/IV-Leistungen

Beziehungen mit den ausländischen Sozialversicherungen

Der Beitritt zur freiwilligen AHV/IV befreit Sie nicht von Pflichten gegenüber den ausländischen Sozialversicherungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungsstelle Ihres Wohnsitzlandes.


Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 29.09.2020

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