Verlassen der Schweiz

Sie verlassen die Schweiz, um sich im Ausland niederzulassen, zu studieren oder zu reisen. Welche Möglichkeiten bestehen für Sie, um die AHV/IV weiterzuführen?

Beitritt zur freiwilligen AHV/IV

Wenn Sie nicht mehr bei der obligatorischen AHV/IV/EO versichert sind und im Ausland wohnen, können Sie unter bestimmten Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten.


Reise von unbefristeter Dauer / Globetrotter

Wenn Sie ins Ausland reisen, ohne dort Ihren Wohnsitz zu nehmen, bleiben Sie der obligatorischen AHV/IV/EO in der Schweiz unterstellt.

Melden Sie sich in diesem Fall bei der kantonalen Kasse Ihres letzten Wohnsitzes in der Schweiz.


Studierende

Wenn Sie die Schweiz verlassen, um im Ausland eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren und nicht erwerbstätig sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem Sie 30 Jahre alt werden, in der obligatorischen AHV/IV/EO versichert bleiben.


Auswanderung (Entsendung)

Angestellte, die vorübergehend in einem anderen Land für Ihren schweizerischen Arbeitgeber arbeiten, bleiben bezüglich Sozialversicherung der obligatorischen AHV/IV/EO unterstellt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 06.03.2025

Zum Seitenanfang

https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative/quitter-la-suisse.html