Sie haben sich entschieden die Schweiz zu verlassen, um sich im Ausland niederzulassen.
Welche Möglichkeiten bestehen für Sie, um die AHV/IV weiterzuführen?
Beitritt zur freiwilligen AHV/IV
Wenn Sie nicht mehr bei der obligatorischen AHV/IV/EO versichert sind und im Ausland wohnhaft sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten.
Studierende
Studierende ohne Erwerbstätigkeit, die ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben um im Ausland einer Ausbildung nachzugehen, können bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem sie 30 Jahre alt werden, bei der obligatorischen AHV/IV/EO versichert bleiben.
Auswanderung (Entsendung)
Angestellte, die vorübergehend in einem anderen Land für Ihren schweizerischen Arbeitgeber arbeiten, bleiben bezüglich Sozialversicherung der obligatorischen AHV/IV/EO unterstellt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.