Angestellte und Selbständigerwerbende

Wenn Ihr Unternehmen eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, werden Ihre Beiträge an die freiwillige AHV/IV auf der Basis Ihres Lohnes festgelegt.

Wenn Sie angestellt oder selbständigerwerbend sind, entsprechen Ihre Beiträge 10,1% Ihres Einkommens. Zusätzlich werden 5 % Verwaltungskosten erhoben. In jedem Fall beläuft sich der Betrag auf mindestens CHF 1'029.- (inklusive 5 % Verwaltungskosten).


Berechnungsbeispiel

Sie sind angestellt/selbständigerwerbend und Ihr Einkommen/Gewinn im Jahr ist CHF 100'000.-.

Jährliche AHV/IV-Beiträge (10,1 % von CHF 100'000)

CHF

  10'100

Verwaltungskosten (5 % von CHF 10'100)

CHF

      505

Total geschuldeter Betrag

CHF

10'605

Das jährliche Einkommen/der jährliche Gewinn in fremder Währung wird anhand des durchschnittlichen Jahreswechselkurses in Schweizerfranken umgerechnet.


Zusätzliche Informationen

Letzte Änderung 20.12.2022

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