Lebenskontrollen

Die Schweizerische Ausgleichskasse und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland führen jährliche Lebenskontrollen bei den Versicherten durch.

Zu diesem Zweck senden wir Ihnen ein Formular, das Sie ausfüllen und von Ihrer Gemeinde oder einer zuständigen Behörde unterschreiben lassen müssen. Dieses Formular müssen Sie uns zusammen mit einer Kopie Ihrer Identitätskarte innerhalb von 90 Tagen zurücksenden, damit Ihre Rente ohne Unterbrechung weitergezahlt werden kann.

Wenn Sie das Formular „Lebens- und Zivilstandsbescheinigung” benötigen, können Sie es hier unten herunterladen und uns per Post oder elektronisch zurücksenden.

Durch bilaterale Abkommen erhalten wir automatisch die Informationen zu Sterbedaten. Dies gilt für folgende Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Kroatien.

Wenn Sie kein Formular von uns erhalten, müssen Sie nichts weiters unternehmen.

Letzte Änderung 16.10.2025

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/controle-de-l-exitence-en-vie-.html