Die Schweizerische Ausgleichskasse und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland führen Kontrollen über die Lebensexistenz der Versicherten durch.
Wir führen jährliche Lebenskontrollen bei bestimmten Versicherten durch, indem wir ihnen ein Formular zuschicken. Damit die Rente ohne Unterbrechung ausgezahlt werden kann, muss dieses Formular innert 90 Tagen an uns zurückgeschickt werden muss und von der Gemeinde oder einer anderen zuständigen und gesetzlich anerkannten Behörde ordnungsgemäss bescheinigt wird.
Falls Sie das Formular "Lebens- und Zivilstandsbescheinigung" benötigen, können Sie es unten herunterladen und uns per Post oder über unser Kontaktformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises zusenden:
Letzte Änderung 07.02.2025