Einmaleinlagen

Eine andere Möglichkeit als die Rente sind Einmaleinlagen, dazu gehören:

Abbildung der Einmaleinlagen

Anspruchsberechtigt sind:

  • die Begünstigten aus Ländern, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungs­abkommen abgeschlossen hat;
  • Staatsangehörige aus Ländern, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, das eine solche Auszahlung vorsieht.

Diese werden den Staatsangehörigen aus Ländern, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungs­abkommen mit einer entsprechenden Regelung abgeschlossen hat, unter bestimmten Bedingungen gewährt.

Nur türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben die Möglichkeit, eine Überweisung der AHV-Beiträge an die türkische Sozialversicherung zu beantragen.


Spezialfall

Staatsbürger einiger Länder haben die Wahl zwischen der Auszahlung einer Rente, einer einmaligen Abfindung oder der Rückerstattung ihrer Beiträge an die AHV.

Letzte Änderung 15.09.2022

Zum Seitenanfang

https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/particuliers/les-versements-uniques.html