Internationale Verwaltungshilfe

Die internationale Verwaltungshilfe (IVH) ist als Verbindungsstelle zwischen der Schweiz und den ausländischen Sozialversicherungen tätig.

Als bearbeitender Träger ist die IVH für die Einleitung, Durchführung und Koordination der Rentengesuche der in der Schweiz wohnhaften Versicherten, die Anspruch auf ausländische Leistungen erheben zuständig. Um diese Aufgaben zu erfüllen, wird eng mit den Durchführungsstellen der schweizerischen AHV/IV und den ausländischen Verbindungsstellen zusammengearbeitet.

Als beteiligter Träger ist die IVH für die Bescheinigung des Versicherungsverlaufes in der Schweiz (E 205 CH) und für die Erstellung des Kontoauszuges für unsere Versicherten im Ausland zuständig. Das Formular E 205 wird für die Berechnung der ausländischen Rente benötigt. Es erlaubt die Überprüfung, ob die Bedingung der Mindestbeitragsdauer in den Sozialversicherungssystemen erfüllt ist und ob die europäischen Vorschriften über die Kumulierung der geschuldeten Leistungen eingehalten werden.

Letzte Änderung 12.07.2016

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