Datenberichtigung

Die UPI-Datenbank ist grundsätzlich nur ein «Spiegel». Sie widerspiegelt den Inhalt, der laufend von den Bundesregistern eingespiesen wird. Wird in der UPI-Datenbank ein Fehler entdeckt, so muss dieser möglichst an der Quelle, das heisst im Register, aus dem die Angabe stammt, und nicht direkt in UPI berichtigt werden. UPI wird dank der Synchronisationsmechanismen, die zwischen diesen Registern und UPI implementiert sind, automatisch aktualisiert. Die beteiligten Akteure haben ein Verfahren erarbeitet, das die Meldung an das Register regelt, in dem die Berichtigung vorgenommen werden muss.

Verteilter Clearingprozess

Das folgende Schema illustriert die Prozedur zur Berichtigung der Personalien in einem offiziellen Bundesregister, als sie verwendet werden muss:

Abbildung der Verteilter Clearingprozess

Das Dokument „Verteilter Clearingprozess" enthält eine ausführliche Beschreibung der Problematik, der involvierten Partner und deren jeweilige Aufgaben- und Verantwortungsbereiche sowie die Modalitäten der aktuell angewandten verteilten Lösungsvariante.

Das Dokument „Verteilter Clearingprozess: Checkliste" beschreibt im Rahmen des UPI-Betriebs die Vorgehensweise bei Fehlermeldungen (vermutete oder bestätigte) an die Bundesregister sowie die Fälle, die einer Abklärung bedürfen. Es fasst, je nach vorgefundener Situation, die unterschiedlichen Vorgehensweisen zusammen. Die Form einer Checkliste erlaubt die praktische Anwendung im täglichen Gebrauch.


Formular für Antrag auf Berichtigung

In Übereinstimmung mit den Personenregistern des Bundes sowie den Einwohnerregistern der öffentlichen Hand stellt die ZAS dem Bürger ein Formular zur Verfügung, um eventuelle in UPI vorkommende Fehler in seinen persönlichen Identifikationsdaten zu signalisieren.

Im Falle von offensichtlichen Fehlern in Ihren persönlichen Daten, bitten wir Sie, die Vorgehensweise sowie die Bedingungen auf der ersten Seite des untenstehenden Dokumentes zu respektieren.

NB: Die ZAS stellt dieses Online-Formular lediglich zur Verfügung, d.h. sie gewährleistet nicht die nachfolgende Behandlung Ihrer Fehlermeldung noch übernimmt sie die Verantwortung für deren erfolgreichen Abschluss.

Letzte Änderung 11.10.2023

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/partenaires-et-institutions-/unique-person-identification--upi-/rectification-des-donnees.html