Die Sektion «Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen» ist zuständig für die Aufzeichnung, die Tarifkontrolle und die Zahlung der Papierrechnungen und der elektronischen Rechnungen für individuelle Leistungen, die alle kantonalen IV-Stellen in der Schweiz ausrichten.
Die ausbezahlten Leistungen können unterschiedlicher Art sein, wie etwa medizinische Leistungen von Ärzten und Ärztinnen, Therapeuten und Therapeutinnen oder Spitälern, Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen, Reisekosten bei Eingliederungsmassnahmen, AHV- und IV-Hilfsmittel.
Nach Freigabe der Rechnungen durch die kantonalen IV-Stellen, werden sie der ZAS in Papierform übermittelt und dort eingescannt und erfasst. Bevor die Rechnungen bezahlt werden, wird ihre arithmetische Richtigkeit sowie die korrekte Anwendung der Tarife in mehreren Schritten kontrolliert.