Allgemeine Informationen
Auf dem Individuellen Konto (IK) sind sämtliche Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften eingetragen. Diese Daten bilden die Berechnungsgrundlage einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente.
Lücken in den Beitragsjahren führen im Allgemeinen zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen.
Jede AHV-Ausgleichskasse führt ein IK auf den Namen der versicherten Person, für die bei dieser AHV-Ausgleichskasse jemals Einkommen abgerechnet wurden.
Der IK-Auszug ist kostenlos.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Beiträge des laufenden Jahres noch nicht auf dem Kontoauszug aufgeführt sind. Die Beiträge eines Kalenderjahres werden gemäss geltenden Bestimmungen bis spätestens 31. Oktober des folgenden Jahres abgerechnet und verbucht.