Schnittstelle UPIViewer

UPIViewer ist eine Webanwendung, über die Nutzer die UPI-Datenbank individuell abfragen können. Die Abfrage kann anhand einer AHV-Nummer oder üblicher Identifikationsmerkmale erfolgen. Bei einem Treffer werden die neusten amtlichen Angaben in der UPI-Datenbank zur angegebenen Person einschliesslich ihrer (ihren) AHV-Nummer(n) angezeigt. Um diese Schnittstelle nutzen zu können, genügt ein Webbrowser.

Zugang zu UPIViewer

Bevor ein individueller Zugang zum UPIViewer beantragt werden kann, muss die Organisation, der Sie angehören, unbedingt von der Zentralen Ausgleichsstelle als systematische Benutzerin der AHV-Nummer (SBN) anerkannt sein und eine oder mehrere für die systematische Verwendung der AHV-Nummer zuständige Personen (VSBN) ernannt haben. Die VSBN verwalten die Erteilung von Zugriffsrechten für den UPIViewer. 

Um Zugang zum UPIViewer zu erhalten, wenden Sie sich daher bitte an die VSBN Ihrer Organisation.

Wenn Sie nicht wissen, wer Ihre VSBN ist oder ob Ihre Organisation überhaupt eine VSBN ernannt hat, wenden Sie sich bitte an den UPI-Support.

Wenn Sie wissen, dass Ihre Organisation nicht als SBN anerkannt ist und folglich keine VSBN ernannt wurde, muss eine Person aus der Leitung Ihrer Organisation das Formular für die Meldung der systematischen Verwendung der AHV-Nummer über USNToolsausfüllen. Nach der Bestätigung der Meldung und der Aktivierung des USNTools-Kontos der VSBN kann diese den Mitarbeitenden Zugriffsrechte für den UPIViewer erteilen.

Zugriffsrechte für den UPIViewer müssen von den VSBN oder allfälligen Stellvertretungen oder Delegierten der VSBN über deren USNTools-Konto beantragt werden.

Wir weisen insbesondere darauf hin, dass Zugriffe auf den UPIViewer persönlich und nicht übertragbar sind. Sie dürfen auch nur strikt in demjenigen Rahmen verwendet werden, für den sie eingerichtet wurden (anerkannte Organisation, genehmigte Tätigkeit). Jeder, der eine AHV-Nummer ohne Berechtigung verwendet, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen belegt, sofern es sich nicht um ein Verbrechen oder ein mit schwererer Strafe bedrohtes Vergehen handelt (Art. 87 AHVG).

Für die Ämter der Bundesverwaltung ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Für weitere Informationen können Sie uns unter folgender Adresse kontaktieren: upi@zas.admin.ch.

Für weitere Informationen bezüglich der Zugriffe auf den UPIViewer (Benutzernamen, Passwörter usw.) nehmen Sie bitte Kontakt mit uns unter folgender Adresse auf:

E-Mail : UPI_Access@zas.admin.ch

Tel. +41 58 461 91 88
Fax +41 58 461 92 90

Adresse:
Zentrale Ausgleichsstelle - ZAS
Büro für die zentralisierte Verwaltung der Zugänge
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3000
1211 Genf 2

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08:30 - 12:00
14:00 - 17:00

UPIViewer nutzen

Die folgenden Datenfelder sind im UPIViewer verfügbar. Sollten die Daten einen Fehler enthalten, den Sie korrigiert haben möchten, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Institution.

Abbildung der Eingabemaske des UPIViewer

Letzte Änderung 11.12.2024

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