Schnittstelle UPIViewer

UPIViewer ist eine Webanwendung, über die Nutzer die UPI-Datenbank individuell abfragen können. Die Abfrage kann anhand einer AHV-Nummer oder üblicher Identifikationsmerkmale erfolgen. Bei einem Treffer werden die neusten amtlichen Angaben in der UPI-Datenbank zur angegebenen Person einschliesslich ihrer (ihren) AHV-Nummer(n) angezeigt. Um diese Schnittstelle nutzen zu können, genügt ein Webbrowser.

Zugang zu UPIViewer

Vor jeder individuellen Zugriffsanfrage für den UPIViewer muss die Organisation, welcher Sie angehören, unbedingt von der Zentralen Ausgleichsstelle als systematischer Benutzer der AHV-Nummer anerkannt sein.

Wir möchten Sie daher bitten, zuerst deren Status im Verzeichnis der systematischen Benutzer der AHV-Nummer zu überprüfen (über den Link für den Zugangsantrag unten). Falls Ihre Organisation dort nicht figuriert oder unter einer anderen Tätigkeit aufgeführt ist, bitten wir Sie, die systematische Benutzung der AHV-Nummer online durch diejenige Person Ihrer Organisation durchgeben zu lassen, welche dazu berechtigt ist, einen solchen Vorgang durchzuführen (typischerweise ein Vorstandsmitglied Ihrer Organisation).

Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass am 1. Januar 2022 eine Änderung des AHVG in Kraft getreten ist. Laut des Artikels 153d AHVG müssen Behörden, Organisationen und Personen, die die AHV-Nummer systematisch verwenden, eine für die systematische Verwendung der AHV-Nummer zuständige Person (VSBN) benennen. 

Konkret muss für systematische Benutzer der AHV-Nummer (SBN), die vor dem 1. Januar 2022 angemeldet wurden, eine erneute Anmeldung mit demselben Formular wie für neue SBN erfolgen, bevor sie einen Zugang für den UPIViewer beantragen können.

Zugriffsanfragen für den UPIViewer können über unser elektronisches Formular gerichtet werden (siehe Zugang zu UPIViewer).

Wir weisen insbesondere darauf hin, dass Zugriffe auf den UPIViewer persönliche und nicht übertragbar sind. Sie dürfen auch nur strikt in demjenigen Rahmen verwendet werden, für den sie eingerichtet wurden (anerkannte Organisation, genehmigte Tätigkeit). Jeder, der eine AHV-Nummer ohne Berechtigung verwendet, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen belegt, sofern es sich nicht um ein Verbrechen oder ein mit schwererer Strafe bedrohtes Vergehen handelt (Art. 87 AHVG).

Für die Ämter der Bundesverwaltung ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Für weitere Informationen können Sie uns unter folgender Adresse kontaktieren: upi@zas.admin.ch.

Für weitere Informationen bezüglich der Zugriffe auf den UPIViewer (Benutzernamen, Passwörter usw.) nehmen Sie bitte Kontakt mit uns unter folgender Adresse auf:

E-Mail : UPI_Access@zas.admin.ch

Tel. +41 58 461 91 88
Fax +41 58 461 92 90

Adresse:
Zentrale Ausgleichsstelle - ZAS
Büro für die zentralisierte Verwaltung der Zugänge
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3000
1211 Genf 2

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08:30 - 12:00
14:00 - 17:00

UPIViewer nutzen

Die folgenden Datenfelder sind im UPIViewer verfügbar. Sollten die Daten einen Fehler enthalten, den Sie korrigiert haben möchten, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Institution.

Abbildung der Eingabemaske des UPIViewer

Letzte Änderung 11.10.2023

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