Dieses Register ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es erfasst die nach schweizerischem Gesetz ausgerichteten Ergänzungsleistungen.
Das Ergänzungsleistungsregister wird durch die von den kantonalen Durchführungsstellen übermittelten, elektronischen Meldungen neu ausgerichteter Leistungen, sowie Mutationen und Annullierungen vorbestehender Leistungen, monatlich aktualisiert.
Seine Hauptrolle ist die Erfassung aller Ergänzungsleistungen (zu den AHV/IV-Renten), welche durch die Kantone an Berechtigte ausbezahlt werden (Beträge und Hauptkomponenten ihrer Berechnungsgrundlagen).