Die AHVN13 – Abkürzung für «dreizehnstellige AHV-Nummer» – ist ein administrativer Identifikator für natürliche Personen. Sie wird von der Zentralen Ausgleichsstelle AHV/IV vergeben, bekannt gegeben und verwaltet. Sie steht allen Organisationen und Gemeinwesen zur Verfügung, bei denen eine gesetzliche Grundlage für die systematische Verwendung besteht.
Welchen Nutzen hat die AHVN13?
Um welche Art Identifikation handelt es sich?
Wie setzt sich die AHVN13 zusammen?
Welche Umstände führen zur Zuteilung einer AHVN13?
Welche Geltungsdauer hat die AHVN13?
Welche Anwendungsbereiche hat die AHVN13?
Welche Aufgaben hat die Zentrale Ausgleichsstelle?
Wer besitzt eine AHVN13?
Breitere Verwendung der AHV-Nummer für effizientere Verwaltungsabläufe
Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine breitere, kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer (AHVN) effizienter machen.
Er hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 die Vernehmlassung zu einer Änderung des AHV-Gesetzes eröffnet. Neu sollen Behörden generell die AHVN verwenden dürfen. Dadurch wird Verwaltungsarbeit vereinfacht und kostengünstiger. Der Datenschutz und die Informationssicherheit bleiben gewährleistet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Februar 2019.
Letzte Änderung 09.11.2018