AHV-Nummer

Die AHV-Nummer ist ein administrativer Identifikator für natürliche Personen. Sie wird von der Zentralen Ausgleichsstelle AHV/IV vergeben, bekannt gegeben und verwaltet. Sie steht allen Organisationen und Gemeinwesen zur Verfügung, bei denen eine gesetzliche Grundlage für die systematische Verwendung besteht.


Erweiterte Verwendung der AHV-Nummer: Inkrafttreten

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Behörden die AHV-Nummer zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden. Der Bundesrat will mit dieser Massnahme die Verwaltungsabläufe effizienter gestalten.

Die Änderung des AHVG ermöglicht es den Behörden, die AHV-Nummer systematisch als Personenidentifikator zu verwenden, sofern die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dies erfordert. Ziel ist es, Verwechslungen bei der Bearbeitung von Personendossiers zu vermeiden, zur Umsetzung der «E-Government-Strategie Schweiz» beizutragen und die Effizienz der Verwaltung zu verbessern. Personenattribute wie Familienname, Vorname oder Zivilstand können automatisch, rasch und genau aktualisiert werden. Das verringert den Verwaltungsaufwand und das Fehlerrisiko.

Letzte Änderung 21.03.2024

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