Die AHVN13 – Abkürzung für «dreizehnstellige AHV-Nummer» – ist ein administrativer Identifikator für natürliche Personen. Sie wird von der Zentralen Ausgleichsstelle AHV/IV vergeben, bekannt gegeben und verwaltet. Sie steht allen Organisationen und Gemeinwesen zur Verfügung, bei denen eine gesetzliche Grundlage für die systematische Verwendung besteht.
Die AHVN13 soll eine natürliche Person in knapper, eindeutiger und dauerhafter Form identifizieren.
Der Vorteil für die Benutzer liegt in ihrem Spezifizierungsgrad (oder Unterscheidungskraft) und ihrer Stabilität: Die üblichen, sogenannt «demografischen» Identifikationsmerkmale (Name, Vorname, Geburtsdatum) treffen teilweise auf mehrere natürliche Personen in einer Bevölkerung zu. Ausserdem sind sie Änderungen, nicht eindeutigen Beschreibungen und Schreibfehlern unterworfen. Diese Schwierigkeiten gibt es bei einem numerischen Identifikator nicht, der einmalig und unveränderlich ist.
Die AHVN13 ist ein administrativer Identifikator: Er verbindet auf so zuverlässige und dauerhafte Art wie möglich eine Zahl mit verschiedenen demografischen Merkmalen wie: Familienname(n) und Ledigname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit(en), Name und Vorname der Eltern, Herkunftsstaat und Herkunftsgemeinde.

Demografische Merkmale können sich im Lauf eines Lebens ändern: Die Zentrale Ausgleichsstelle stellt mit allen verfügbaren Mitteln die Kontinuität der Verbindung zwischen dem Identifikator und den einzelnen Merkmalen seiner Trägerin oder seines Trägers zu einem bestimmten Zeitpunkt sicher. Dadurch behält der Identifikator lebenslang für seine Trägerin oder seinen Träger Gültigkeit.

Die AHVN13 setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Stellen 1 bis 3: das Präfix «756» ist die Kodifikation des ausgebenden Landes (Schweiz) nach der Norm ISO 3166-numeric.
NB: Das Präfix ist unveränderlich. Ausnahmslos alle ausgegebenen AHVN13 beginnen mit «756». - Stellen 4 bis 12: eine Zufallszahl im Bereich zwischen 0 und 999 999 999, die bei der Zuweisung einer AHVN13 aus den noch nicht verbrauchten Zahlen gezogen wird.
- Stelle 13: aus den ersten 12 Ziffern berechnete Prüfziffer gemäss der Norm EAN-13.
Die AHVN13 ist ein «nicht sprechender» Identifikator: Das heisst, dass keinerlei Zusammenhang zwischen den Zahlenwerten und den Merkmalen der Nummerninhaber (wie z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum) besteht.
Allgemein:
Grundsätzlich wird die AHVN13 möglichst früh im administrativen Leben einer in der Schweiz wohnhaften Person zugeteilt, das heisst:
- in den Tagen nach der Geburt auf Schweizer Territorium.
- bei Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (ohne Kurzaufenthaltsbewilligung) durch die Einwanderungsbehörden.
Auch im Ausland geborenen Kindern von Schweizer Eltern, die bei der lokalen Schweizer Vertretung ordnungsgemäss gemeldet sind, wird innert Kürze eine NAHV13 zugeteilt.
Die Zuteilung erfolgt automatisch (elektronische Meldungen des Personenstands-, Migrations- und Auslandschweizerregister an die Zentrale Ausgleichsstelle), ohne dass die Bürgerinnen und Bürger oder eine Behörde etwas unternehmen müssen.
Einzelfälle:
Die Zuteilung einer AHVN13 für bestimmte Personengruppen erfolgt über ein «Offline-Verfahren» nach Absprache zwischen dem systematischen Benutzer und der Zentralen Ausgleichsstelle.
Nachstehend steht ein Dokument mit einer detaillierten Beschreibung der Umstände für die Zuteilung einer NAHV13 zum Download bereit. Darin sind die Personengruppen aufgeführt, die aufgrund der Ereignisse oder Situationen in ihrem Leben eine AHVN13 erhalten haben sollten.
Allgemein:
Eine einmal zugeteilte AHVN13 bleibt unbeschränkt gültig. Sie wird einer natürlichen Person einmalig für das ganze Leben zugeteilt, sofern nicht später ein Fehler entdeckt wird.
Einzelfälle:
Wegen der Schwierigkeit, natürliche Personen aufgrund rein administrativer Angaben zu identifizieren, kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass zwei verschiedene natürliche Personen irrtümlich den gleichen Identifikator erhalten haben oder dass eine Person zwei Identifikatoren erhalten hat.
Taucht ein solcher Fehler auf, wird die zwei Personen zugeteilte AHVN13 annulliert. Hat eine Person zwei Nummern erhalten, wird eine Nummer deaktiviert. Nur in diesen beiden Ausnahmefällen wird eine Statusänderung der AHVN13 vorgenommen.
Um jede Verwechslung auszuschliessen, werden annullierte oder deaktivierte Nummern nie für eine andere Person wiederverwendet.
A. Sozialversicherungen
Die AHVN13 wurde per 1. Juli 2008 offiziell im schweizerischen Sozialversicherungssystem der 1. Säule AHV/IV eingeführt und löste die damalige elfstellige AHV-Nummer ab.
Sie wurde den Versicherten anschliessend von den Ausgleichskassen der AHV/IV umgehend mit der Zustellung des neuen Versichertenausweises mitgeteilt.
Für die Mitteilung sind ausschliesslich die AHV-Ausgleichskassen und die IV-Stellen zuständig, die in direktem Kontakt mit den Versicherten oder ihrem Arbeitgeber stehen.
B. Bevölkerungsstatistik Schweiz
2009 wurde die AHVN13 in den Einwohnerregistern der Gemeinde und Kantone und den wichtigsten Personenregistern des Bundes (Personenstands-, Ausländer-, Asylbereichs-, Auslandschweizer- und Diplomatenregister) eingeführt.
Seither wird die AHVN13 als Personenidentifikator für die quartalsweise vom Bundesamt für Statistik erstellte Volkszählung genutzt.
C. Bildungsstatistik Schweiz
Seit 2012 führen alle Bildungsinstitutionen die AHVN13 in ihren Registern, was eine Statistik über die Bildungslaufbahn in der Schweiz erleichtert.
D. Leistungsabrechnung im Gesundheitswesen
2009 wurde die AHVN13 im Hinblick auf eine erleichterte Patientenidentifikation im Abrechnungsprozess auf der neuen Versichertenkarte der Krankenkassen gemäss Krankenversicherungsgesetz eingeführt.
E. Viele weitere Verwaltungsbereiche
Steuerverwaltungen, Landesverteidigung, berufliche Vorsorge, Strafregister usw.: Seit 2009 ermöglichen neue Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung die Verwendung der AHVN13 in ausdrücklich erwähnten Verwaltungsbereichen und in weiteren Bereichen, sofern ein Bundesgesetz oder ein kantonales Gesetz dies vorsieht und der Verwendungszweck bestimmt ist. Gestützt darauf haben viele Bereiche die AHVN13 übernommen und so die Effizienz und Zuverlässigkeit ihrer Geschäftsprozesse und damit ihres Angebots verbessert.
Die Zentrale Ausgleichsstelle hat in Bezug folgende AHVN13-Aufgaben:
- Erstvergabe der Identifikatoren AHVN13; und
- deren unbefristete Verwaltung;
- erste und laufende Bekanntgabe der AHVN13 an systematische Benutzer;
- Bereitstellung von Informationen und Hilfen für systematische Benutzer für eine zuverlässige, korrekte und ordnungsgemässe Verwendung der AHVN13.
In besonderen Verwendungsbereichen kann die Zentrale Ausgleichsstelle Drittorganisationen beiziehen und ihre Befugnisse ganz oder teilweise an diese übertragen.
Die Antwort finden Sie im nachfolgenden Dokument.
Breitere Verwendung der AHV-Nummer für effizientere Verwaltungsabläufe
Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine breitere, kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer (AHVN) effizienter machen.
Er hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 die Vernehmlassung zu einer Änderung des AHV-Gesetzes eröffnet. Neu sollen Behörden generell die AHVN verwenden dürfen. Dadurch wird Verwaltungsarbeit vereinfacht und kostengünstiger. Der Datenschutz und die Informationssicherheit bleiben gewährleistet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Februar 2019.
Letzte Änderung 09.11.2018