Das Projekt zur Modernisierung unserer UPIServices-Schnittstellen beinhaltet die Implementierung der Version 2 von eCH-0084, eCH-0085, eCH-0086 und eCH-0212.
Einige Bemerkungen zum Projekt
Die Namen von Schweizer Bürgern, die Sonderzeichen enthalten, können nicht immer als solche mit der exakten Schreibweise in das Zivilstandsregister eingetragen werden. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Bundesrat am 12. Mai 2021 beschlossen, die in den amtlichen Personenregistern verwendeten Sonderzeichen zu harmonisieren.
Als Zeichensatz wurde derjenige von Symic ausgewählt, der allerdings nicht völlig mit dem von UPI verwendeten kompatibel ist. Da eine Anpassung notwendig war, wurde eine Angleichung an die aktuellen eCH-Standards vorgenommen. Es wurde auch eine Analyse durchgeführt, um festzustellen, ob es möglich ist, weitere Anpassungen der Schnittstelle einzuführen, die eine erneute Migration für alle unsere Kunden erforderlich gemacht hätten. Ziel ist es, unsere Schnittstellen zu modernisieren, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen, die seit der Einführung von Version 1.0 stattgefunden haben und die in den nächsten Jahren stattfinden werden.
Die Versionen 1.x der Datenaustauschstandards (XSD), die Sie für die Schnittstelle mit UPI verwenden, haben ihre erste grössere Änderung seit ihrer produktiven Einführung im Jahr 2008 erfahren: eine Aktualisierung der Standards eCH-0084, eCH-0085, eCH-0086 und eCH-0212 war notwendig geworden. Die produktive Umstellung erfolgte wie geplant am 1. Januar 2024 und erforderte de facto eine neue XSD (v2.0), die nicht mit den aktuellen Versionen kompatibel ist. Sie können in den FAQs prüfen, ob Sie von diesen Neuerungen betroffen sind.
Während 2 Jahren werden beide Versionen parallel zur Verfügung stehen: die bisherige für unsere Partner, die noch nicht migriert haben, und die neue für diejenigen, die bereits migriert haben.
Die folgenden Funktionen sind neu in die Version 2 der Schemas integriert:
Die lateinischen Buchstaben der Normen ISO 8859-1 + lateinisch erweitert-A sowie Satzzeichen, die in Namen oder Vornamen vorkommen können.
Diese neue Modalität für die variable Geschlechtszugehörigkeit wurde bereits im Rahmen der Registerharmonisierung in den amtlichen Katalog der Merkmale des BFS aufgenommen, um die gesellschaftliche Entwicklung widerzuspiegeln, die in einigen unserer Nachbarländer bereits stattgefunden hat (in Deutschland und Österreich oder möglicherweise demnächst in Frankreich, wo ein Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht wurde [auf Französisch]). Auch wenn der Bundesrat die Ansicht vertritt, dass die Bedingungen für die Einführung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister nicht erfüllt sind, ist das UPI-Register täglich mit ausländischen Personen konfrontiert, die nicht im Schweizer Personenstandsregister eingetragen sind. So könnte einem/einer ausländischen Staatsangehörigen, der/die nicht im Schweizer Personenstandsregister eingetragen ist und von seinem/ihrem Herkunftsstaat als Person mit unbestimmtem Geschlecht anerkannt wird, eine AHV-Nummer zugewiesen werden, die den Status der UPI widerspiegelt, da die Angabe des Geschlechts obligatorisch und die Modalität «unbestimmtes Geschlecht» zulässig ist. Die Tatsache, dass dies technisch möglich ist, stellt keine offizielle Anerkennung des dritten Geschlechts auf gesetzlicher Ebene dar, wenn das binäre Modell gilt. Die tatsächliche Verwendung dieser dritten Modalität ist daher den Bereichen vorbehalten, in denen diese Einschränkung nicht erforderlich ist (z. B. bei der Zuweisung einer AHV-Nummer an ausländische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen und keine schweizerische Sozialleistung beziehen – dies kann beispielsweise bei Kindern von ausländischen Grenzgängern der Fall sein, deren Eltern in der Schweiz eine Familienzulage beziehen, oder bei ausländischen Studenten, die schweizerische Hochschulen besuchen, aber im Ausland wohnhaft sind).
Die Verwaltung mehrerer Nationalitäten wird von der aktuellen Schnittstelle nicht unterstützt. Je nach Kontext ist es jedoch wichtig, die verschiedenen Nationalitäten einer Person zu kennen.
Das genaue Todesdatum ist nicht immer mit Sicherheit bekannt. Gemäss der aktuellen Vereinbarung wird in solchen Fällen ein Start- und ein Enddatum für den Zeitraum angegeben. (Wenn das Enddatum fehlt, bedeutet dies, dass das Datum genau bekannt ist).
Wenn eine Person verschwindet, kann das Datum des Verschwindens in einigen Fällen das Todesdatum ersetzen. Dennoch ist es wichtig, diese Fälle unterscheiden zu können, um bestimmte Besonderheiten zu verstehen. Die vorgeschlagene Änderung erlaubt es, diese Fälle besser zu differenzieren.
Diese Information kann in bestimmten Fällen nützlich sein. Sie ist nun Teil des eCH-Standards.
Die derzeitige Schnittstelle kann nicht anzuzeigen, ob eine Person, die Schweizer war, ihre Staatsangehörigkeit verloren hat (oder sie aufgegeben hat).
Aufgrund der gesetzlichen Grundlage kann diese Information jedoch nur an die AHV-Organe weitergeleitet werden. Andere systematische Nutzer der AHV-Nummer können nicht über diese Information verfügen
Überblick der Arbeiten
- Die Version 2 der Services eCH-0084, eCH-0085 und eCH-0086 wurde am 17. Dezember erfolgreich in der Produktionsumgebung eingesetzt.
- Die Version 2 der Services eCH-0084, eCH-0085 und eCH-0086 wurde am 14. August in der Testumgebung bereitgestellt.
- Sie können Ihre Tests durchführen (sedex-Testkonto mit UPI-Rechten erforderlich). Wenn Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte an support-rc@zas.admin.ch.
- Die WSDL für waupi, wupi und wupic sind hier verfügbar : wsdl_20230523.zip (ZIP, 3 kB, 25.05.2023). Die XSD sind auf der eCH-Website verfügbar, aber um Ihnen zu helfen finden Sie die Schemas hier : shema-UPI_20230523.zip (ZIP, 21 kB, 25.05.2023).
- Der Austausch in V2 erfolgt in SOAP 1.2, stellen Sie sicher, dass Sie die WSDL aktualisieren.
- Neue URLs wurden für die Webservices in Version 2 definiert und automatisch in den sedex Client integriert.
- Die in Version 2 der Dokumentation erwähnte Code-Liste wird derzeit fertiggestellt und übersetzt. Die aktuelle Version finden Sie hier: Codeliste.xlsx (XLSX, 19 kB, 16.05.2023). Eine aktualisierte Liste wird Anfang Juli veröffentlicht.
- Den erweiterten Zeichensatz finden Sie hier: Liste der Sonderzeichen.xlsx (XLSX, 49 kB, 08.05.2023) (auf Französisch)
- Die notwendigen Entwicklungen schreiten bei der ZAS planmässig voran.
- Version 2 der XSD wurde von eCH akzeptiert und unter folgenden Links veröffentlicht: eCH-0084, eCH-0085 und eCH-0086 (veröffentlicht am 31.03.2022) und eCH-0212 (veröffentlicht am 18.11.2022).
- Im Juni 2021 wurde eine erläuternde Mitteilung zum Projekt (siehe unten) an unsere Partner versandt.
FAQ
Nein, die Änderungen betreffen Sie nicht, da diese automatisch in den UPIViewer integriert werden.
Neue IT-Arbeiten an Ihren Informatiksystemen werden notwendig. Ab dem Inkrafttreten der neuen Funktionen am 1. Januar 2024 haben wir eine 2-jährige Übergangszeit vorgesehen, in der die aktuelle Version (v1.x) noch unterstützt wird. Um einen reibungslosen Produktionsstart zu gewährleisten, können die Tests ab Mitte 2023 durchgeführt werden (das genaue Datum wird Ihnen später mitgeteilt).
Durch das Bereitstellen der nötigen Ressourcen für die IT-Arbeiten.
Kontaktieren Sie Ihren Informatikdienstleister, um sich über die Organisation der Tests zu informieren. Wenn Sie an den Tests der neuen Releases teilnehmen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über ein Sedex-Testkonto verfügen, mit dem Sie die neue Version (ab Mitte 2023) testen können. Für das Erstellen eines Testkontos kontaktieren Sie uns bitte: support-rc@zas.admin.ch
Zusätzliche Informationen
Letzte Änderung 03.09.2024
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