Das Projekt zur Modernisierung unserer UPIServices-Schnittstellen beinhaltet die Implementierung der Version 2 von eCH-0084, eCH-0085, eCH-0086 und eCH-0212.
Einige Bemerkungen zum Projekt
Die Namen von Schweizer Bürgern, die Sonderzeichen enthalten, können nicht immer als solche mit der exakten Schreibweise in das Zivilstandsregister eingetragen werden. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Bundesrat am 12. Mai 2021 beschlossen, die in den amtlichen Personenregistern verwendeten Sonderzeichen zu harmonisieren.
Als Zeichensatz wurde derjenige von Symic ausgewählt, der allerdings nicht völlig mit dem von UPI verwendeten kompatibel ist. Da eine Anpassung notwendig war, wurde eine Angleichung an die aktuellen eCH-Standards vorgenommen. Es wurde auch eine Analyse durchgeführt, um festzustellen, ob es möglich ist, weitere Anpassungen der Schnittstelle einzuführen, die eine erneute Migration für alle unsere Kunden erforderlich gemacht hätten. Ziel ist es, unsere Schnittstellen zu modernisieren, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen, die seit der Einführung von Version 1.0 stattgefunden haben und die in den nächsten Jahren stattfinden werden.
Die 1.x-Versionen der Datenaustauschstandards (XSD) für die Schnittstelle zu UPI erfahren daher die erste grössere Änderung seit ihrer Inbetriebnahme im Jahr 2008: es ist notwendig, die Standards eCH-0084, eCH-0085, eCH-0086 und eCH-0212 zu aktualisieren. Die produktive Einführung ist für den 1.Januar 2024 geplant und bedeutet de facto eine neue XSD (v2.0), die mit den aktuellen Versionen nicht kompatibel ist. Sie können in den FAQ erfahren, ob Sie von diesen Änderungen betroffen sind.
Während 2 Jahren werden beide Versionen parallel zur Verfügung stehen: die bisherige für unsere Partner, die noch nicht migriert haben, und die neue für diejenigen, die bereits migriert haben.
Die folgenden Funktionen sind neu in die Version 2 der Schemas integriert:
- Eine erweiterte Auswahl an Sonderzeichen (die lateinischen Buchstaben der Normen ISO 8859-1 + lateinisch erweitert-A sowie Satzzeichen, die in Namen oder Vornamen vorkommen können).
- Die Einführung eines "unbestimmten" Geschlechts: Dieser neue Eintrag für die Geschlechtsvariable wurde bereits in einigen Registern (insbesondere in Symic) eingeführt, um einer gesellschaftlichen Entwicklung zu folgen, die einige unserer Nachbarländer (Deutschland, Frankreich) bereits vorleben. Nach unserem Ermessen ist diese Entwicklung auf lange Sicht unvermeidlich. Auch wenn noch gesetzliche Änderungen mit ungewissem politischen Ausgang nötig sein werden, müssen wir auf diese Eventualität vorbereitet sein.
- Die Verwaltung von gleichgeschlechtlichen Eltern.
- Die Verwaltung von mehreren Nationalitäten: die Verwaltung mehrerer Nationalitäten wird von der aktuellen Schnittstelle nicht unterstützt. Je nach Kontext ist es jedoch wichtig, die verschiedenen Nationalitäten einer Person zu kennen.
- Die Verwaltung von nicht tagesgenauen Todesfällen: das genaue Todesdatum ist nicht immer mit Sicherheit bekannt. Gemäss der aktuellen Vereinbarung wird in solchen Fällen ein Start- und ein Enddatum für den Zeitraum angegeben. (Wenn das Enddatum fehlt, bedeutet dies, dass das Datum genau bekannt ist).
- Verwaltung vermisster Personen: Wenn eine Person verschwindet, kann das Datum des Verschwindens in einigen Fällen das Todesdatum ersetzen. Dennoch ist es wichtig, diese Fälle unterscheiden zu können, um bestimmte Besonderheiten zu verstehen. Die vorgeschlagene Änderung erlaubt es, diese Fälle besser zu differenzieren.
- Das Hinzufügen eines Anfangsdatums der Nationalität: Diese Information kann in bestimmten Fällen nützlich sein. Sie ist nun Teil des eCH-Standards.
- Die Verwaltung des Entzugs oder der Aufgabe der Schweizer Staatsangehörigkeit: Die derzeitige Schnittstelle kann nicht anzuzeigen, ob eine Person, die Schweizer war, ihre Staatsangehörigkeit verloren hat (oder sie aufgegeben hat).
- Einführung des Zivilstandes (verfügbar nur für zugelassene Institutionen).
- Einhaltung des Standards eCH-0058.
Stand der Arbeiten
Stand: 15.06.2022
codes.xlsx (XLS, 17 kB, 22.07.2021)Diese Listen werden sich entsprechend den Rückmeldungen aus dem Konsultationsverfahren noch fortentwickeln.
- Eine erläuternde Mitteilung zum Projekt (siehe unten) wurde im Juni 2021 an unsere Partner gesendet.
- Die notwendigen IT-Arbeiten haben bei der ZAS begonnen.
FAQ
Stand: 15.06.2022, wird bei Bedarf geändert und laufend ergänzt.
Nein, die Änderungen betreffen Sie nicht, da diese automatisch in den UPIViewer integriert werden.
Neue IT-Arbeiten an Ihren Informatiksystemen werden notwendig. Ab dem Inkrafttreten der neuen Funktionen am 1. Januar 2024 haben wir eine 2-jährige Übergangszeit vorgesehen, in der die aktuelle Version (v1.x) noch unterstützt wird. Um einen reibungslosen Produktionsstart zu gewährleisten, können die Tests ab Mitte 2023 durchgeführt werden (das genaue Datum wird Ihnen später mitgeteilt).
Durch das Bereitstellen der nötigen Ressourcen für die IT-Arbeiten.
Kontaktieren Sie Ihren Informatikdienstleister, um sich über die Organisation der Tests zu informieren. Wenn Sie an den Tests der neuen Releases teilnehmen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über ein Sedex-Testkonto verfügen, mit dem Sie die neue Version (ab Mitte 2023) testen können. Für das Erstellen eines Testkontos kontaktieren Sie uns bitte: support-rc@zas.admin.ch
Zusätzliche Informationen
Letzte Änderung 16.06.2022
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