Es umfasst die Verfügungen der IV-Stellen betreffend der Zusprache individueller beruflicher oder medizinischer Massnahmen sowie die Hilfsmittel.
Es enthält die entsprechenden Rechnungen die mehrheitlich von Spitälern, Ärzten und Ärztinnen sowie Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ausgestellt und von der ZAS kontrolliert und bezahlt werden.