Organisationen, die eine Erstübernahme der AHV-Nummer in ihr Personenregister vornehmen wollen, finden hier alle nötigen Angaben und technischen Ressourcen für die Beschaffung der entsprechenden Nummern bei der Zentralen Ausgleichsstelle.
Zwei Methoden
A: autonomes Verfahren (von der ZAS empfohlen):
Sie nutzen die Webdienste UPIServices selbständig und nach Ihrem Bedarf zur Abfrage der UPI-Datenbank mit den Ihnen vorliegenden Identifikationsmerkmalen (Name, Vorname, Geburtsdatum usw.). Sie erhalten die AHV-Nummer der gesuchten Person oder die Antwort, dass diese nicht im UPI-Register erfasst ist. Es ist auch möglich, dass die Angaben mehrere Treffer ergeben und Sie dann entscheiden müssen, welches Resultat auf die gesuchte Person zutrifft.
Voraussetzungen für diese Methode:
- Ihre Organisation muss für die systematische Verwendung der AHV-Nummer bei der Zentralen Ausgleichsstelle angemeldet und als systematischer Benutzer registriert sein.
- Sie haben Zugriff auf die UPIServices beantragt und erhalten.
- Sie haben einen Informatikdienst, der die Anfragen via UPIServices vornimmt, die Antworten bearbeitet und die AHV-Nummer korrekt in Ihr System überträgt.
B: Verfahren nach Absprache
Sie übermitteln der ZAS nach vorgängiger Absprache eine nach deren Anweisungen formatierte Datei, die die Angaben zu den natürlichen Personen enthält, für die Sie eine AHV-Nummer erhalten möchten. Wir bearbeiten diese Datei und senden sie Ihnen zurück, gegebenenfalls ergänzt mit den in der UPI-Datenbank gefundenen Nummern.
Für diese Methode muss Ihre Organisation vorgängig bei der ZAS als systematische Benutzerin der AHV-Nummer gemeldet und von dieser als rechtmässige systematische Benutzerin anerkannt worden sein. Sie finden alle diesbezüglichen Informationen auf folgender Website: