Informationsaustausch zwischen der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS und den Pensionskassen (2. Säule)

Auf dieser Seite sind die Kommunikationskanäle zwischen der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS, den Pensionskassen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und dem Sicherheitsfonds BVG (Zentralstelle 2. Säule) beschrieben.

Erster Kommunikationskanal

Zentrale Ausgleichsstelle via UPIServices

Dieser Kommunikationskanal zwischen der Zentralen Ausgleichsstelle und den Pensionskassen der 2. Säule verläuft über die Abfrage der UPI-Datenbank via UPIServices.

Über diese Datenbank lässt sich das Todesdatum von Versicherten abfragen.

Für die Nutzung dieses Dienstes muss die Pensionskasse als systematische Benutzerin der AHV-Nummer anerkannt sein.

Für weitere Informationen: Systematische Verwendung der AHV-Nummer (SBN)


Zweiter Kommunikationskanal

Sicherheitsfonds BVG (Zentralstelle 2. Säule) via ZAS; der Sicherheitsfonds BVG kommuniziert mit den Pensionskassen

Ein zweiter Kommunikationskanal wurde zwischen der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS und dem Sicherheitsfonds BVG (Zentralstelle 2. Säule) eingerichtet. Ursprünglich war die Inbetriebnahme für den 1. Juli geplant, erfolgte die Inbetriebnahme am1. November 2024.

Die Pensionskassen der 2. Säule müssen sich zwingend an den Sicherheitsfonds BVG (Zentralstelle 2. Säule) wenden, um Informationen aus den Datenbanken der ZAS zu erhalten.

Die von der ZAS an den Sicherheitsfonds BVG gemeldeten Informationen sind in Artikel 58a BVG beschrieben:

  • den Namen der AHV-Ausgleichskasse, welche die Rente auszahlt;
  • das Todesdatum der Rentnerin oder des Rentners;
  • den Zivilstand der Rentnerin oder des Rentners;
  • das Geburtsdatum und die AHV-Nummer der Ehegattin oder des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners des Rentners oder der Rentnerin;
  • den Zivilstand der überlebenden Ehegattin oder des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden eingetragenen Partnerin oder des überlebenden eingetragenen Partners;
  • die Anschrift der Rentnerin oder des Rentners (wenn ausserhalb der Schweiz wohnhaft);
  • die Anschrift von allfälligen Hinterlassenen;
  • das Datum der letzten Lebensbescheinigung;
  • die ausbezahlte Kinder- und Waisenrente.

Für weitere Informationen zu diesem zweiten Kommunikationskanal wenden Sie sich bitte direkt an den Sicherheitsfonds BVG:

Eigerplatz 2,
Postfach 1023
3000 Bern 14
T +41 31 380 79 71
info@sfbvg.ch

Letzte Änderung 28.11.2024

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