Ledige Personen
Die Höhe Ihrer Beiträge an die freiwillige AHV/IV basiert sich auf Ihrem Vermögen. In jedem Fall beläuft sich der Betrag auf mindestens CHF 1'029.- (inklusive 5 % Verwaltungskosten).
Die Höhe Ihrer Beiträge an die freiwillige AHV/IV basiert sich auf Ihrem Vermögen. In jedem Fall beläuft sich der Betrag auf mindestens CHF 1'029.- (inklusive 5 % Verwaltungskosten).
Die Höhe Ihrer Beiträge basiert sich auf der Hälfte des gemeinsamen Vermögens. Die Einkommen und Renten werden zum Vermögen hinzugerechnet, auch wenn der Ehepartner/eingetragener Partner nicht versichert ist.
Ihre Beiträge belaufen sich auf mindestens CHF 1'029.- (inklusive 5 % Verwaltungskosten).
Sie sind nichterwerbstätig und verheiratet. Ihr gemeinsames Vermögen beträgt CHF 640'000. Ihr Partner ist erwerbstätig und der jährliche Lohn beträgt CHF 61'400.
Beschreibung der Beträge | CHF | Beträge |
---|---|---|
Vermögen (Konti, Immobilien) |
CHF | 320'000 |
Jährliches Renteneinkommen (Renten, Lohn Ihres Partners) |
CHF | 614'000 |
Total |
CHF | 934'000 |
Abrundung des Vermögens auf die nächste Einheit |
CHF |
900'000 |
Beitrag an die freiwillige AHV/IV pro Jahr |
CHF | 1’696.80 |
Verwaltungskosten (5 % von CHF 1’696.80) |
CHF | 84.85 |
Total geschuldeter Betrag | CHF | 1'781.65 |
Ihr Vermögen in Fremdwährung wird anhand des durchschnittlichen Jahreswechselkurses in Schweizerfranken umgerechnet
Unter gewissen Bedingungen, können Sie von der Zahlung Ihrer Beiträge an die freiwillige AHV/IV befreit werden, falls Sie bereits Beiträge an die obligatorische AHV/IV/EO leisten.
Ebenfalls können Sie von der Beitragspflicht an die freiwillige AHV/IV befreit werden, falls Ihr Partner
Letzte Änderung 29.12.2022